Indexwerte der Mieten ändern sich leicht

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2025 zugestimmt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aufgrund der steigenden Mieten Änderungen.

Die Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes. Der Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von den Liegenschaftenschätzern ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden periodisch durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.

Der Thurgau hat ein Referenzsystem für marktübliche Mietwerte erarbeitet, durch dessen Fortschreibung sich Indexwerte errechnen lassen, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte sicherstellen. Grundlage für die Berechnung des Indexes 2025 bilden die Marktmietveränderungen bis zum 30. Juni 2025. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich Veränderungen, da die Mieten gestiegen sind. Die neuen Indexwerte lauten wie folgt:

SchätzungsjahrIndex
2010114.1
2011112.4
2012111.7
2013110.6
2014108.1
2015108.0
2016107.0
2017106.7
2018106.6
2019105.7
2020106.1
2021100.0
2022100.0
2023100.0
2024100.0
2025100.0

tg.ch
Foto: mediaZeit GmbH

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