Damit alle so brav sind wie Gina, unser Bürohund: Neu müssen alle Hunde einen Kurs besuchen. (Bild: Stadt Weinfelden)
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat vergangenes Jahr das Hundegesetz angepasst. Seit dem 1. April 2024 gilt die Hundekurs-Pflicht für alle Hunde – nicht mehr nur für die grossen, die über 15 Kilogramm schwer sind. Die Stadt Weinfelden hat ihre Bestimmungen der Hundekontrolle entsprechend angepasst.
Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Der Regierungsrat regelt die Anerkennung.
Alles Weitere rund um die Hundekontrolle ist hier oder in der Broschüre Hundewissen kompakt zu finden. Darin befindet sich unter anderem eine Karte von Weinfelden mit allen Entsorgungsstandorten des Hundekots. Hundekotbeutel dürfen in allen öffentlichen Abfallkübel entsorgt werden.
Stadt Weinfelden