Die Besucherinnen und Besucher müssen wenige Einschränkungen in Kauf nehmen. Bitte halten Sie sich an die jeweils gültigen Vorschriften:
- Schutzkonzept Hallenbad ab 20. Dezember 2021
- In der individuellen Verantwortung der Besucher steht die Einhaltung der Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit.
- Den Anweisungen der Badmeister / Mitarbeitenden der Bäder ist Folge zu leisten.
- Für Abonnementbesitzer besteht die Möglichkeit, die individuelle Laufzeit ihres Jahresabonnements für die Zeit der Einschränkung auszusetzen. Die Abolaufzeit wird um den Zeitraum des erschwerten Zugangs verlängert, falls das Abo während diesem Zeitraum ausläuft, wird die Zeit bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben. Gäste, die das Jahresabonnement pausieren möchten, müssen dieses an der Kasse während des zu pausierenden Zeitraums hinterlegen. Das Abonnement kann jederzeit durch den Besitzer wieder in Betrieb genommen werden. Ab dem Zeitpunkt, wo der Kunde das Abonnement an der Kasse zurückfordert, wird die Laufzeit fortgesetzt und der entsprechende Zeitraum wird dem Kunden gutgeschrieben.
Quelle: Stadt Weinfelden
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