Rapport des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) mit den aktuellen Zahlen der Härtefallabteilung, Stand 27. Juli 2021.
Bis und mit 27. Juli 2021 bewilligte der Kanton 606 Härtefallentschädigungen im Wert von 75’443’245 Franken. Davon wurden 73’215’184 Franken in Form von nicht rückzahlbaren Darlehen gewährt. Liegen alle Unterlagen vor, erfolgt die Bemessung eines Antrags im Durchschnitt innert zwei Wochen. Die Beitragsentscheide werden am Tag des Entscheids kommuniziert und die Bestätigungen innert zwei Arbeitstagen versendet.
Abgabefrist für Unterlagen endet am 31. Juli 2021
Seit dem 13. April 2021 ist im Thurgau das neue Härtefallprogramm in Kraft. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde kommuniziert, dass Härtefallanträge bis 30. Juni 2021 gestellt sein müssen. Die zur Bemessung notwendigen Dokumente müssen bis spätestens 31. Juli 2021, 24 Uhr, eingereicht werden.
A-Fonds-Perdu-Beiträge
Bei Betrieben, die auf behördlichen Beschluss hin mindestens 40 Tage schliessen mussten, werden die Beiträge automatisch zu 100 Prozent à-fonds-perdu gewährt. Bei Betrieben mit einer coronabedingten Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent werden die Beiträge zu 75 Prozent à-fonds-perdu gesprochen.
Branchen
Etwas mehr als die Hälfte der Anträge stammen aus der Gastronomie. Weitere Schwerpunkte bilden Tourismus, Freizeitbereich, Detailhandel non-food und die Eventbranche.
Zusammenfassung der aktuellen Härtefallzahlen
Seit dem Start am 1. Februar 2021 erfasste die Härtefallabteilung bis und mit 27. Juli 2021 folgende Kennzahlen:
- Gesprochene Härtefallentschädigungen: 606, rund 75.4 Mio. Franken
- Davon A-Fonds-Perdu-Beiträge: rund 73.2 Mio. Franken
- Ohne Anspruch (aufgrund Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben): 37
- Weitere Härtefallentschädigungen und Umwandlungen in A-Fonds-Perdu-Beiträge sind in Bearbeitung
Quelle: tg.ch
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