Grosser Rat stimmt elektronisch ab

Rechtsbuch kanton thurgau

An seiner Sitzung vom 3. Oktober 2022 nimmt der Grosse Rat erstmals eine mobile elektronische Abstimmungsanlage in Betrieb. Diese ermöglicht die Auswertung des Abstimmungsverhaltens der einzelnen Mitglieder des Grossen Rates.

Die Leitungsorgane des Grossen Rates haben den Beschluss gefällt, in einer Pilotphase von einem halben Jahr die Abstimmungen mittels einer mobilen elektronischen Abstimmungsanlage durchzuführen. Damit wird es erstmals elektronisch möglich sein, das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder des Grossen Rates transparent zu machen. Da die Ratssäle in Frauenfeld und Weinfelden auch anderweitig genutzt werden, kann keine fest installierte Anlage benutzt werden.

Die Abstimmungsresultate werden dem Protokoll des Grossen Rates angehängt, das in der Regel 14 Tage nach einer Grossratssitzung im Internet zur Verfügung steht (https://parlament.tg.ch/sitzungen-protokolle/ausfuehrliche-protokolle.html/4483).

Die vom Grossen Rat gewählten Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler sind weiterhin im Einsatz. Gewisse Wahlen müssen zum Beispiel von Gesetzes wegen geheim durchgeführt werden. Auch bei einem allfälligen Ausfall der Anlage würden sie zum Einsatz kommen.

Die Inbetriebnahme weiterer Funktionalitäten wie beispielsweise eine automatisch generierte Rednerliste soll in einem zweiten Schritt geprüft werden.

Wenn die Pilotphase befriedigend ausfällt, wird die mobile elektronische Abstimmungsanlage definitiv eingesetzt. Dafür werden in der laufenden Revision der Geschäftsordnung des Grossen Rates die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Die Sitzungen des Grossen Rates sind öffentlich. Die Sitzungen können auch live im Internet verfolgt oder am Folgetag angesehen werden (https://parlament.tg.ch/sitzungen-protokolle/livestream.html/11948).

tg.ch

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