Gesamtkantonale Sicht auf die Agglomerationsprogramme

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Bericht «Agglomerationsprogramme Kanton Thurgau, 5. Generation» zur Kenntnis genommen und die Agglomerationsprogramme der 5. Generation von Frauenfeld, Kreuzlingen-Konstanz, Schaffhausen, St. Gallen-Bodensee und Wil für die Einreichung beim Bund freigegeben.

Städte und Agglomerationen haben für die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung eine zunehmende Bedeutung. Sie erbringen Leistungen, die nicht nur ihnen, sondern auch dem ländlichen Raum zugutekommen. Gleichzeitig zeigen sich räumliche Herausforderungen im urbanen Raum. Insbesondere haben Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum eine zunehmende Mobilität mit entsprechender Belastung der Verkehrssysteme zur Folge.

Im Juni 2016 hat der Regierungsrat die Agglomerationsstrategie Kanton Thurgau genehmigt. Sie legt die kantonalen Aufgaben, die interne Organisation sowie die Zusammenarbeit mit den Agglomerationen bei der Erarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme fest. Ein Auftrag daraus war, einen Gesamtbericht zu verfassen. Dieser liegt nun vor. Der Gesamtbericht gibt einen generellen Einblick in die Ausgangslage und Rahmenbedingungen, stellt die wichtigsten Inhalte der Agglomerationsprogramme mit Thurgauer Beteiligung im Kontext der Vierjahresstrategie dar und zeigt die Konsequenzen für den Kanton auf. Er ermöglicht eine gesamtkantonale Sicht auf die Agglomerationsprogramme, zeigt die Folgen für die kantonale Planung und weist auf die Herausforderungen der nächsten Generationen von Agglomerationsprogrammen hin.

Wie in der Agglomerationsstrategie Kanton Thurgau festgelegt und im kantonalen Richtplan festgehalten, liegt die Federführung für die Erarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme bei den Trägerschaften in den Agglomerationen. Der Kanton Thurgau unterstützt sie dabei im Rahmen seiner Kompetenzen und bringt die kantonalen Interessen ein. In den Agglomerationen Frauenfeld, Kreuzlingen-Konstanz, Schaffhausen, St. Gallen-Bodensee und Wil laufen die Beschlussfassungen zu ihren Agglomerationsprogrammen der 5. Generation (AP5). Bevor die Trägerschaften die Agglomerationsprogramme beim Bund einreichen können, müssen auch die zuständigen kantonalen Behörden alle Teile des Agglomerationsprogramms freigeben.

Die voraussichtlichen Kosten der Agglomerationsprogramme sind in der Finanzplanung zu berücksichtigen. Im Bericht «Agglomerationsprogramme Kanton Thurgau, 5. Generation» ist ein Investitionsvolumen über alle fünf Agglomerationsprogramme für A-Massnahmen in der Federführung des Kantons Thurgau (Umsetzungshorizont 2028 bis 2032) von rund 55 Millionen Franken ausgewiesen. In dieser Summe sind noch keine Bundesbeiträge verrechnet. Der Bund kann einen Beitrag zwischen 30 und 50 Prozent aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds an die Finanzierung der priorisierten Massnahmen leisten. Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Beitragssatzes von 35 Prozent fallen damit in den Jahren 2028 bis 2032 für den Kanton Thurgau jährlich Investitionskosten für das AP5 von sieben bis acht Millionen Franken an. In den Investitionskosten enthalten sind Kosten für den Werterhalt der Strassen- und Weginfrastruktur, die ohnehin anfallen werden.

tg.ch
Text und Foto: David Keller

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