Friedensrichterämter werden Teil der Justiz

Rechtsbuch kanton thurgau
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30. September 2025

Die fünf Friedensrichterämter des Kantons Thurgau werden per 1. Oktober 2025 organisatorisch in die Justiz eingegliedert. Damit wird der historisch gewachsene Verbund mit dem Amt für Betreibungs- und Konkurswesen gelöst.

Bisher standen die fünf Friedensrichterämter der Bezirke Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden in administrativen Angelegenheiten unter der Führung des Amts für Betreibungs- und Konkurswesen. Diese Regelung war ein Überbleibsel aus der Zeit vor der Reorganisation von 2016, als Friedensrichter- und Betreibungsämter noch eine Einheit bildeten. Die fachliche Aufsicht lag hingegen bereits damals bei den Gerichten. Mit der Eingliederung der Friedensrichterämter in die Justiz per 1. Oktober 2025 wird nun eine sachgerechte organisatorische Trennung vollzogen und die Aufsicht vereinheitlicht. Das neu geschaffene Amt für Friedensrichterwesen übernimmt künftig die administrativ-organisatorische Leitung der fünf regionalen Ämter und ist im Aufsichtsbereich des Obergerichts angegliedert.

Unabhängigkeit und fachliche Aufsicht bleiben unverändert

Die Unterstellung der Friedensrichterinnen und Friedensrichter unter das Amt für Friedensrichterwesen betrifft ausschliesslich administrativ-organisatorische Themen. In der Beurteilung und Entscheidung der einzelnen Fälle sind die Friedensrichterinnen und Friedensrichter auch künftig unabhängig. Die fachliche Aufsicht über die Friedensrichterämter bleibt unverändert. Sie oblag bereits bis anhin in erster Instanz den Bezirksgerichtspräsidien. Obere Aufsichtsbehörde ist das Obergericht des Kantons Thurgau. Die Bezirksgerichte behandeln daher nach wie vor Aufsichtsbeschwerden; das Obergericht ist weiterhin für Beschwerden im Zusammenhang mit Verfahren und Entscheiden zuständig.

Friedensrichterinnen und Friedensrichter vermitteln und entlasten

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter vermitteln in Zivilstreitigkeiten und führen die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch. Ziel ist es, in einer formlosen Verhandlung eine einvernehmliche Lösung zu finden und so einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Bei Streitwerten bis Fr. 10’000 können sie den Parteien einen schriftlichen Entscheidvorschlag unterbreiten. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Fr. 2’000 können sie auf Antrag der klagenden Partei zudem einen Entscheid fällen. Die Thurgauer Friedensrichterämter erledigen jährlich zirka 75% der insgesamt rund 1’000 Schlichtungsgesuche direkt, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, die Justiz zu entlasten und Streitigkeiten effizient zu lösen.

Sina Isch-Dörflinger, Medienstelle des Obergerichts

tg.ch

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