Förderprogramm Energie wird angepasst

Seit dem Jahr 2000 fördert der Kanton Thurgau erfolgreich erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Der Bund beteiligt sich finanziell massgebend am kantonalen Förderprogramm. Die Beiträge des Bundes sinken in diesem Jahr mehr als ursprünglich angenommen, was per 1. Juli 2024 eine Anpassung des kantonalen Energieförderprogramms notwendig macht.

Die Finanzierung des Förderprogramms Energie erfolgt aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe, die der Bund den Kantonen im Rahmen des Gebäudeprogramms ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln. Ohne eigenes Förderprogramm könnte der Kanton Thurgau die ihm zustehenden Mittel aus der CO2-Abgabe nicht abholen. Durch den enormen Energiepreisanstieg in den vergangenen Jahren und daraus folgenden tieferen Einnahmen aus der CO2-Abgabe stehen dem Förderprogramm Energie weniger Bundesmittel zur Verfügung. Der Bundesanteil sinkt seit 2022. 

Der sinkende Beitrag des Bundes müsste mit Kantonsmitteln ausgeglichen werden. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage des Kantons ist dies nicht möglich. Um auch in Zukunft ein optimales Energieförderprogramm für die Thurgauer Bevölkerung und die Wirtschaft gewährleisten zu können, ist auf den 1. Juli 2024 eine unterjährige Anpassung notwendig.

So müssen in verschiedenen Förderkategorien die Fördersätze reduziert oder ganz gestrichen werden. Von der Reduktion der Fördersätze sind die Kategorien Gebäudemodernisierungen nach GEAK-Effizienzklassen und Minergie-Neubauten, Wärmenetzprojekte, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Energieanalysen und Machbarkeitsstudien betroffen. Ganz gestrichen werden die Förderkategorien Heizungsersatz für Wärme in Industrieprozessen, Batteriespeicher für Solarstromanlagen, thermische Solaranlagen und Komfortlüftungsanlagen.

Mit diesen Massnahmen wird das Förderprogramm an die veränderte Finanzierung durch den Bund und die Marktentwicklung angepasst. So haben sich beispielsweise die Batteriespeicher für Solarstromanlagen am Markt durchgesetzt und thermische Solaranlagen wurden durch Solarstromanlagen abgelöst.

Weitere Informationen dazu sind ab dem 1. Juli 2024 verfügbar unter energie.tg.ch. Gesuche können über das Energieförderportal energiefoerderung.tg.ch eingereicht werden.

tg.ch
Foto: Amt für Energie

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