Externer Flyer sorgt für Verunsicherung: Stadt klärt Fakten zum Friedhofreglement

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Aktuell ist in Weinfelden ein Schreiben mit Informationen im Zusammenhang mit dem Weinfelder Friedhofreglement im Umlauf, das für Verunsicherung sorgt. Deshalb werden nochmals die wichtigsten Fakten zum geplanten Grabfeld nach islamischer Tradition dargestellt.

Das «Egerkinger Komitee» mit Sitz in Luzern hat einen Flyer in alle Weinfelder Haushalte verschicken lassen, dessen Inhalt teilweise für Verunsicherung sorgt. Das Schreiben bezieht sich inhaltlich nicht konkret auf die vorgesehene Änderung des Friedhofreglements, was im Kontext der bevorstehenden Abstimmung irreführend wirken kann. 

Um Fragen zum Friedhofreglement zu beantworten, hat die Stadt in den vergangenen Tagen zwei öffentliche Informationsanlässe durchgeführt. Die gezeigten Folien können Sie hier herunterladen.  

Die wichtigsten Fakten in Bezug auf das Grabfeld nach islamischer Tradition in der Übersicht: 

  1. Es ist kein separates Grabfeld ausschliesslich für Musliminnen und Muslime geplant. Das auf 70 Gräber limitierte Grabfeld nach islamischer Tradition steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Weinfelden offen.  
  2. Im geplanten Grabfeld nach islamischer Tradition können Gräber von Personen jeglicher Religion und auch nicht-religiöser Personen nebeneinander liegen. 
  3. Die Grabesruhe beträgt 20 Jahre – wie bei allen Gräbern auf dem Weinfelder Friedhof. Es gibt keine «ewige Grabesruhe». 
  4. Bestattungen in «reine Erde» sind in Weinfelden nicht möglich und auch kein Thema. 
  5. Das Stadtparlament als Volksvertretung bestimmt die Inhalte des Friedhofreglements. Auch künftige Änderungen unterliegen dem damit einhergehenden politischen und demokratischen Prozess.
Bild aus den präsentierten Folien: Wo genau das neue Grabfeld auf dem Weinfelder Friedhof platziert werden sollte, zeigt diese Grafik. (Bild: Stadt Weinfelden)
Bild aus den präsentierten Folien: Diese Grafik stellt die Praxis der Bestattung in islamischen Ländern der geplanten Umsetzung in Weinfelden gegenüber. Die grün markierten Punkte sind diejenigen, die so im Reglement übernommen wurden. Die anderen Punkte werden nicht oder nur unter Bedingungen berücksichtigt. (Bild: Stadt Weinfelden)
Stadträtin Ursi Senn-Bieri referiert am Informationsanlass der Stadt Weinfelden über den politischen Prozess der geplanten Änderung des Friedhofreglements. (Bild: Stadt Weinfelden)

Stadt Weinfelden


1 Kommentar zu „Externer Flyer sorgt für Verunsicherung: Stadt klärt Fakten zum Friedhofreglement“

  1. Es gibt nur eine Religion, die im Friedhofsreglement erwähnt wird: Den Islam. Das bestätigt, dass es sich hier um eine Ausnahmeregel handelt und nicht um die Religionsfreiheit.

    Die Ausrichtung nach Mekka stellt klar, dass die Scharia als Grundlage für dieses Reglement gilt. Die Scharia verlangt unter anderem, dass kein „Ungläubiger“ (sprich: Nichtmuslim) neben einem Muslim beerdigt werden darf. Die Stadt Weinfelden behauptet das Gegenteil. Sie will jedoch das Grabfeld „nach islamischer Tradition“ herstellen, obschon religiöse Traditionen mit den religiösen Regeln (und somit mit der Scharia) übereinstimmen.

    Im übrigen befindet sich Allah in Mekka, und zwar in einem kleinen schwarzen Stein der Kaaba.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kaaba
    https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzer_Stein_(Mekka)

    Dass der Schöpfer der Materie, des Weltalls und des Lebens in einem Stein haust, mag glauben wer will – ist aber widersprüchlich.
    Es gibt noch vieles dazu zu erklären. Ich habe mit vielen Muslimen Kontakt. Eine kopftuchbedeckte Muslimin erklärte mir, der Islam sei eine Religion, der die Frauen benachteilige.

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