Swiss Olympic hat bereits im November 2024 die Sportverbände informiert, dass für Sportorganisationen, die Beiträge des Bundes erhalten, ab dem 1. Januar 2026 zusätzliche Voraussetzungen gelten. Dies wurde nun vom Bundesamt für Sport (J+S) am 23. Oktober 2025 definitiv bestätigt.
Dazu gehören insbesondere die Anpassung der Statuten oder Reglemente, der Ethik-Check von Swiss Olympic, sowie klare Meldewege und Schulungen für Leitungspersonen.
Das BASPO wird ab 1. Januar 2026stichprobenweise prüfen, ob die Organisationen die Vorgaben erfüllen. Falls bei einer ersten Prüfung noch Anpassungen nötig sind, kann eine Nachfrist gewährt werden.
Bei Fragen stehen die Ethikverantwortlichen der Sportverbände zur Verfügung. Organisationen ohne Dachverband wenden sich an ihre Bewilligungs- und Kontrollinstanz.
tg.ch















