Erweiterte Maskentragpflicht in der Ostschweiz

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Wegen der steigenden Fallzahlen drohen die Spitäler erneut an ihre Grenzen zu kommen. Die Regierungen der Kantone Thurgau, St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden haben deshalb verschiedene Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 beschlossen. So wird insbesondere die Maskenpflicht ausgedehnt. Ab dem Freitag, 3. Dezember 2021, gilt im Kanton Thurgau unter anderem für Veranstaltungen, Märkte und Messen im Innen- wie auch im Aussenbereich wieder eine durchgehende Maskenpflicht.

In der Ostschweiz steigt die Zahl der Personen, die wegen einer Coronainfektion in Spitalbehandlung sind, wieder stark an. Ohne Gegenmassnahmen droht eine Überlastung der Spitalkapazitäten. Das möchten die Regierungen der vier Ostschweizer Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden verhindern und haben deshalb eine erweiterte Maskentragepflicht beschlossen. Damit möchten sie die Zahl der Neuansteckungen reduzieren und ein einheitliches Vorgehen in der Ostschweiz sicherstellen.

Die erweiterte Maskentragpflicht gilt an Veranstaltungen im Innen- und Aussenbereich, zum Beispiel an Konzerten oder Partys, in Kinos und Theatersälen oder an Fach- und Publikumsmessen und Märkten. Weiter wird die Maskenpflicht wieder auf die Warte- und Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs, zum Beispiel auf dem Perron oder an Bushaltestellen, ausgedehnt. In Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen sowie in Wohnheimen für Menschen mit einer Beeinträchtigung gilt die Maskenpflicht nun in allen vier Kantonen sowohl für die Besuchenden als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die erweiterte Maskentragpflicht gilt unabhängig davon, ob für den entsprechenden Anlass bereits eine Zertifikatspflicht besteht. Von der Maskentragpflicht gelten die üblichen Ausnahmen, also namentlich Kinder vor dem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. 

Die Taskforce Schule im Kanton Thurgau hat überdies in Ergänzung zum präventiv-repetitiven Testen beschlossen, dass ebenfalls ab dem Freitag, 3. Dezember 2021, für die Erwachsenen aller Schulstufen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Mittelschulen wieder eine Maskentragpflicht gilt. Dieser Departementsentscheid wurde den Schulen bereits mitgeteilt.

Hygienemassnahmen und Homeoffice

Die Bevölkerung wird dringend ausserdem gebeten, die Hygieneempfehlungen des Bundes wieder stärker zu beachten. Dazu gehören das regelmässige Waschen oder Desinfizieren der Hände, das Lüften der Innenräume, das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern und – wo dies nicht möglich ist – das Tragen einer Maske. Diese Empfehlungen gelten auch für geimpfte Personen. Wer sich an die Hygieneempfehlungen hält, leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus. Die vier Regierungen rufen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sodann dazu auf, dass die Betriebe wieder vermehrt auf Homeoffice umstellen. 

Impfung schützt und verhindert gesellschaftliche Einschränkungen

Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt, kann schwer erkranken und Langzeitschäden erleiden. Diese schränken den Lebensalltag der betroffenen Person sowie des nahen Umfelds oft erheblich ein. Solche Entwicklungen können mit Impfungen gegen das Coronavirus weitgehend verhindert werden. Die Impfung schützt in hohem Mass gegen schwere Krankheitsverläufe. Wer sich impfen lässt, tut dies für die eigene Gesundheit und zum Schutz der Allgemeinheit. Impfungen helfen, um weitere gesellschaftliche Einschränkungen zu verhindern. 

Quelle: tg.ch

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