Ersatzwahl Stadtrat vom 30. November 2025: Kein Kandidat erreicht im ersten Wahlgang das absolute Mehr

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Der 2. Wahlgang findet am 18. Januar 2026 statt. Dann gilt das relative Mehr, bei dem die Kandidatin, beziehungsweise der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist.

Für den 2. Wahlgang darf gemäss § 14 Abs. 3 Verordnung über das Stimm- und Wahlrecht keine Namenliste versandt werden. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird neben dem Stimmrechtsausweis lediglich ein Wahlzettel zugestellt.

Wahl- und Abstimmungsprotokolle

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