In den Monaten April bis September werden die Sitzungen jeweils in Frauenfeld und in den Monaten Oktober bis März in Weinfelden durchgeführt. Der Grosse Rat des Kantons Thurgau verfügt über keinen eigenen Sitzungssaal, sondern tagt jeweils in den Rathäusern der beiden Tagungsorte.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung eines Fonds für Innovation und Fortschritt in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dieser soll im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung verortet werden.
Mit der Motion «Einrichtung eines kantonalen Fonds für Innovation und Fortschritt» wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines kantonalen Fonds für Innovation und Fortschritt zu schaffen. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen, und der Grosse Rat erklärte die Motion für erheblich. Daher hat der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet. Die Standortförderung ist im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung geregelt. Dort ist unter anderem auch geregelt, dass der Kanton die Errichtung neuer oder die Erweiterung bestehender Betriebe sowie deren tiefgreifende Anpassung an veränderte technologische Bedingungen unterstützen kann, sofern dadurch attraktive Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung geschaffen werden.
Ein Innovationsfonds, wie er von der Motion verlangt wird, ist ein Instrument zur Standortförderung. Deshalb will der Regierungsrat die gesetzlichen Grundlagen im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung verorten. Der Kanton hat gestützt auf dieses Gesetz einen Arbeitsmarktfonds errichtet. Somit muss für die Umsetzung der Motion kein zusätzlicher Fonds errichtet werden, da mit dem Arbeitsmarktfonds bereits ein entsprechendes Gefäss besteht, das aktuell überdies ausreichend dotiert ist. Da mit der Umsetzung der vorliegenden Motion künftig finanzielle Mittel aus dem Arbeitsmarktfonds in grösserem Ausmass direkt in die Innovationsförderung fliessen werden, erscheint es dem Regierungsrat angezeigt, den Fonds in «Arbeitsmarkt- und Innovationsfonds» umzubenennen.
Der Kanton Thurgau bedient das Thema Innovation, inklusive Wissens- und Technologietransfer, aktuell hauptsächlich über die Plattform des Thurgauer Technologieforums. Diese vom Regierungsrat eingesetzte Expertenkommission hat sich als zentraler Knotenpunkt in der Thurgauer Innovationslandschaft etabliert und bietet heute nebst dem jährlich stattfindenden Technologietag auch Innovationsanlässe sowie ein Innovationscoaching an. Zudem ist der Kanton über das Thurgauer Technologieforum in das Regionale Innovationssystem Ost (INOS) eingebunden. Damit bietet sich das Thurgauer Technologieforum als Organisationsmodell zur Umsetzung des Motionsauftrags an. Die angestrebte Professionalisierung und Eigenständigkeit des zukünftigen Organisationsmodells bedingt wiederum die Überführung in eine dafür geeignete Rechtspersönlichkeit, wobei sich basierend auf der Prüfung unterschiedlicher Rechtsformen insbesondere die Stiftung aufdrängt.
Der Bedarf an finanziellen Mitteln für die vorgesehene Innovationsförderung wird auf jährlich rund 1.5 Millionen Franken geschätzt. Diese Mittel sollen dem Arbeitsmarktfonds entnommen werden. Dieser wird bis zu einem Bestand von 20 Millionen Franken durch jährliche Beiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln von einem halben Prozent des jeweiligen Staatssteuerertrags gespeist. Der Grosse Rat kann diesen Ansatz erhöhen, wenn der Fondsbestand 10 Millionen Franken unterschreitet oder zu erwartende Belastungen eine Erhöhung erfordern.
Die Vernehmlassung dauert vom 23. November 2023 bis am 29. Februar 2024. Sämtliche Unterlagen finden sich auf https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de
tg.ch
Foto: David Keller