Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum geänderten Steuergesetz verabschiedet. Kanton und Gemeinden sollen in Zukunft eine einheitliche Steuersoftware verwenden.
In den Gemeinden des Kantons Thurgau sind vier verschiedene Steuerapplikationen im Einsatz. Die verschiedenen Applikationen auf kommunaler Ebene verursachen einen hohen Entwicklungs- und Schnittstellenaufwand. Dieser wird noch verschärft, da der Thurgau der einzige Kanton ist, der für die Veranlagung und den Bezug der Steuern drei Hauptsoftwarelösungen im Einsatz hat. Insgesamt erweist sich das gegenwärtige System als schwerfällig, kostspielig und ineffizient. Es wird den Anforderungen an ein modernes Informationssystem, etwa betreffend statistische Auswertungen oder abschlussrelevante Informationen, nicht mehr gerecht. Der Regierungsrat und der Grosse Rat haben den Handlungsbedarf erkannt. Der Grosse Rat hat im September 2022 die Motion «Einheitliche Steuersoftware» mit 99:0 Stimmen auf Antrag des Regierungsrates erheblich erklärt.
Um das Motionsanliegen umzusetzen, muss das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) geändert werden, der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die entsprechende Botschaft vorgelegt. Die Einführung einer einheitlichen Steuerbezugssoftware durch die 80 Thurgauer Gemeinden und den Kanton bringt erhebliche Synergie- und Vereinfachungseffekte mit sich. Es resultieren zusätzlich wesentliche Kosteneinsparungen, weil die aufwändige Pflege der zahlreichen Schnittstellen wegfällt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 4 bis 6 Millionen Franken. Die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten betragen 3 bis 3.5 Millionen Franken, was erheblich tiefer ist als die gegenwärtigen Kosten des Kantons und der Gemeinden.
Nachdem die vorliegende Motion umgesetzt ist, wird der Kanton in einem zweiten Schritt die weitere Vereinfachung und Modernisierung der Steuersoftwarelandschaft angehen, indem die verschiedenen Steuersoftwaren beim Kanton harmonisiert werden. Dieser zweite Schritt und die erforderlichen finanziellen Ressourcen werden dem Grossen Rat zu einem späteren Zeitpunkt beantragt.
Die Gesetzesänderung soll je nach Dauer des Vergabeprozesses per 1. Januar 2025 oder 1. Januar 2026 in Kraft treten. Nach Inkrafttreten wird der Umstellungsprozess in den 80 Gemeinden einige Jahre dauern, da erfahrungsgemäss wegen Kapazitätsgründen des Softwarelieferanten nicht 80 Gemeinden gleichzeitig auf das neue System migriert werden können. Ziel ist der Abschluss des Projekts bis Ende 2029.
Botschaft_Steuergesetz [pdf, 321 KB]
tg.ch
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