Dringlichkeit der beiden N23-Projekte von ETH-Gutachten anerkannt

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Die Dringlichkeit der beiden verbliebenen Teilprojekte der N23 – die Umfahrungen Weinfelden und Amriswil mit Anschluss Romanshorn – wird im ETH-Gutachten zum Verkehr anerkannt. Die IHK begrüsst diese Priorisierung für den kommenden Ausbauschritt 2025 bis 2045 und fordert eine zügige Umsetzung der bereits vom ASTRA angepassten N23-Teilprojekte. Dabei weist die IHK erneut auf die herausragende regionalwirtschaftliche Bedeutung der N23 für den Kanton Thurgau hin. 

Die sich bereits seit Jahrzehnten in Planung befindliche und für den Kanton Thurgau entscheidende Verkehrsachse N23 von Arbon nach Bonau (Bodensee-Thurtalstrasse) wurde im vergangenen Jahr im Rahmen einer aufwändigen Korridorstudie und unter Beizug zahlreicher Akteure umfassend beurteilt. Die hohe bedarfsmässige Priorität der beiden verbliebenen Teilprojekte der N23 – die Umfahrungen Weinfelden und Amriswil mit Anschluss Romanshorn – wird für den kommenden Ausbauschritt der Strassen vom nun vorliegenden ETH-Gutachten anerkannt. 

Umsetzung beider Projekte der N23 sind zügig zu starten

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Quelle: IHK Industrie- und Handelskammer Thurgau
Beitragsbild: Symbolbild

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