Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission ermöglichen individuelle Lohnentwicklung

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Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates (GFK) und der Regierungsrat des Kantons Thurgau haben angesichts der veränderten Rahmenbedingungen die Lohnentwicklungen des Staatspersonals nochmals überprüft. Der Regierungsrat hat unter Würdigung der aktuellen Entwicklung und aufgrund der eingehenden Diskussionen in der GFK eine zusätzliche individuelle Lohnerhöhung von 0.5 % beschlossen.

Der Regierungsrat hatte im Rahmen seiner Budgetberatungen entschieden, die Löhne des Staatspersonals generell um 1.5 % anzuheben und auf die Möglichkeit individueller Lohnentwicklungen zu verzichten. Zudem hat der Regierungsrat die Anzahl Ferientage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum 50. Lebensjahr um 2 auf 25 Tage erhöht. Seit dem Abschluss der Budgetberatungen Anfang August hat sich das politische und wirtschaftliche Umfeld allerdings verändert. Daher hat der Regierungsrat zusammen mit der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates (GFK) eine Neubeurteilung der Situation vorgenommen und auch die Entscheide betreffend Löhne des Staatspersonals nochmals überprüft. Sowohl der Regierungsrat als auch die grosse Mehrheit der GFK sind der Auffassung, dass aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen zusätzliche individuelle Lohnentwicklungen möglich sein sollten.

Unbegrenzt sind die Möglichkeiten für den Regierungsrat, der für individuelle Lohnerhöhungen bis 1 % zuständig ist, indes nicht. So besagt das Stabilisierungsziel in § 19 des Finanzhaushaltsgesetzes, dass der Aufwand (d.h. Personal- und Sachaufwand zusammen) über acht Jahre nicht stärker wachsen darf als die Wirtschaft. Nach eingehenden Diskussionen haben sich die GFK und der Regierungsrat nach Anträgen der Mitglieder der GFK auf folgendes Vorgehen geeinigt: Die GFK unterbreitet dem Grossen Rat den Budgetbeschluss mit einem um 2 Millionen Franken erhöhten Personalaufwand in der Erfolgsrechnung und einer um 1.5 Millionen Franken gekürzten Investitionsrechnung. Der Regierungsrat seinerseits hat eine individuelle Lohnerhöhung um 0.5 % (2 Millionen Franken) beschlossen. Trotz der Kürzung um 1.5 Millionen Franken werden die Investitionen mit 79.1 Millionen Franken noch immer über dem Vorjahresbudget liegen. Mit diesem koordinierten Vorgehen, mit dem den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung getragen wird, können sowohl das Haushaltsgleichgewicht als auch das Stabilisierungsziel eingehalten werden.

tg.ch
Symbolbild von Markus Kammermann auf Pixabay

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