Der Regierungsrat lehnt den Entwurf des CO2-Gesetzes ab

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Entwurf für die Revision des CO2-Gesetzes ab und beantragt eine Überarbeitung. In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt er, dass aus seiner Sicht die vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichen, um die geforderten Ziele zu erreichen.

Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 hat das Parlament am 17. Dezember 2021 eine Verlängerung des CO2-Gesetzes bis 2024 beschlossen, die ab 2025 durch die nun vorgeschlagene Revision des CO2-Gesetzes abgelöst werden soll. Die Vorlage umfasst auch Änderungen des Energie-, des Mineralölsteuer-, des Umweltschutz-, des Luftfahrt- und des Schwerverkehrsabgabegesetzes.

Der Regierungsrat lehnt den Entwurf ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, erscheint ihm der Entwurf, der auf neue Abgaben oder die Erhöhung ebensolcher verzichtet, mutlos. Der Regierungsrat bezweifelt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen ausreichen, um die geforderten Ziele (Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 und Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050) zu erreichen. Mit den bisherigen Anstrengungen konnten die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2019 um 14 Prozent reduziert werden, womit das gesetzte Ziel von minus 20 Prozent verfehlt wurde. Es brauche in den nächsten Jahren verstärkte Anstrengungen, um das verpasste Ziel aufzuholen. Zudem werde es so auch schwierig, das eigene Durchschnittsziel zu schaffen. Dieses soll sicherstellen, dass kontinuierliche Emissionsreduktionen stattfinden und allfällige Versäumnisse aufgeholt werden können. Es sei dringend notwendig, die jetzigen Ambitionen zu steigern.

Für den Regierungsrat stellt sich zudem die Frage, wie Klimaprojekte weiter verstärkt vorangetrieben und finanziert werden sollen, wenn keine zusätzlichen oder verstärkten Abgaben zu weiteren Einnahmen führen. Beim abgelehnten CO2-Gesetz wäre ein Klimafonds geschaffen worden, der nun fehle. Schliesslich würden im vorgelegten Entwurf nur jene Sektoren angesprochen, bei denen erwartet wird, dass sie bis 2050 keine Emissionen mehr verursachen werden, kritisiert der Regierungsrat. Sektoren wie Abfall, Landwirtschaft und Ernährung sowie die indirekten Treibhausgasemissionen, die unter anderem durch das Konsumverhalten verursacht würden, fänden keine signifikante Erwähnung. Auch wenn in diesen Sektoren Emissionen unvermeidlich seien und blieben, bedürfe es dennoch grösstmöglicher Anstrengungen, um die Treibhausgasemissionen zu vermindern.

Vernehmlassungsantwort CO2-Gesetz [pdf, 3.1 MB]

tg.ch
Bild von Colin Behrens auf Pixabay

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