m Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat vergangene Woche bei den Kantonen Vorschläge für weitergehende Massnahmen in eine Konsultation gegeben. Die Ostschweizer Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserhoden und Appenzell Innerrhoden begrüssen die vorgeschlagenen Anpassungen angesichts der hohen Zahl der Hospitalisationen im Grundsatz, um einen erneuten Lockdown unter allen Umständen zu verhindern. Sie sprechen sich dabei für die Variante 1 (2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht) aus.
Aufgrund der kritischen epidemiologischen Lage und der Situation an den Spitälern mit der hohen Belegung der Intensivpflegestationen (IPS) hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in eine Konsultation gegeben. Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen würde geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten, ist zusätzlich ein negativer Test nötig (2G-plus-Regel). In der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann. Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit einer Homeoffice-Pflicht und der Beschränkung privater Treffen.
Die Regierungen der Ostschweizer Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden sind sich einig, dass die Massnahmen verstärkt werden müssen, wenn die Hospitalisationen nicht sinken und damit die Auslastung der Spitäler und insbesondere der Intensivpflegestationen nicht reduziert würde. Die Kantone teilen die Meinung des Bundesrats, dass bei geimpften oder genesenen Personen das Risiko eines schweren Verlaufs der Infektion und damit das Risiko eines Spitalaufenthalts wesentlich kleiner ist als bei nicht-geimpften Personen. Die genannten Ostschweizer Regierungen sprechen sich daher für die Variante 1 aus. Sie befürworten auch die Homeoffice-Pflicht. Im Gegensatz zu den anderen Kantonen lehnt der Kanton Thurgau indes die Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen ab. Abgelehnt wird auch die Einführung von Fernunterricht an Universitäten und Hochschulen.
Die genannten Ostschweizer Regierungen mit Ausnahme des Kantons St. Gallen stellen sich auch hinter die weitreichende Testkostenübernahme des Bundes, die vom eidgenössischen Parlament beschlossen worden ist. Künftig sollen die Kosten von Covid-19-Tests übernommen werden, die zu einem Covid-Zertifikat führen. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden sollen Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen.
Anpassungen bei der Einreise sind erwünscht
Das kürzlich eingeführte Testregime, das auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat hat deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes befragt. Die genannten Ostschweizer Regierungen begrüssen diese Anpassungen. Diese sehen vor, dass geimpfte und genesene Personen nach der Einreise nur noch einen Covid-19-Test machen müssen und dass Personen bei der Einreise in die Schweiz auch einen Antigen-Schnelltest (Gültigkeitsdauer 24 Stunden) vorweisen können.
- Vernehmlassungsantwort nationale Teststrategie [pdf, 18 KB]
- Vernehmlassungsantwort weitergehende Coronamassnahmen [pdf, 22 KB]
Quelle: tg.ch
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