Blauzungenkrankheit: Erste Fälle im Kanton Thurgau

Blauzungenkrankheit Erste Fälle im Kanton Thurgau

In der vergangenen Woche sind in der Schweiz erstmals seit 2020 wieder Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Nun hat die Blauzungenkrankheit auch den Kanton Thurgau erreicht. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch stechende Insekten übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rindvieh. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Eier, Fleisch und Milch können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

Nachdem in der vergangenen Woche bereits in der Waadt sowie in den Kantonen Jura und Solothurn erste Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten sind, wurde das Virus nun auch in zwei Schafhaltungen in den Politischen Gemeinden Hüttwilen und Kemmental nachgewiesen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine gemäss Tierseuchengesetzgebung zu bekämpfende Tierseuche. Um einer weiteren Ausbreitung zu begegnen, wurden deshalb die betroffenen Betriebe unter tierseuchenpolizeiliche Sperre gestellt, wonach der dortige Tierverkehr untersagt ist. Zudem sind soweit möglich Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls zu ergreifen. Eine Keulung von Tieren ist aktuell nicht erforderlich. Eine solche ist nur bei schweren Krankheitsverläufen nötig. Dies ist im Moment nicht der Fall.

Klassische Symptome einer Blauzungenerkrankung sind Fieber, Schwellungen im Kopfbereich, Blutungen und Atembeschwerden sowie Fehlgeburten. In schweren Fällen kann sie insbesondere bei Schafen auch zum Tod der Tiere führen. Die Erkrankung geht gelegentlich auch mit einer bläulichen Verfärbung der Zunge einher – daher der Name. Zeigen Schafe oder Rindvieh entsprechende Symptome sind die Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert umgehend ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt zu informieren, welche die erforderlichen Untersuchungen veranlassen können. 

Bei der Blauzungenkrankheit gibt es verschiedene Unterformen, sogenannte Serotypen. Die häufigsten Serotypen sind BTV-4 und BTV-8. In den vergangenen Monaten ist vor allem in Deutschland, den Niederlanden und Belgien auch der Serotyp BTV-3 aufgetreten. Beim nun im Kanton Thurgau nachgewiesenen Virus handelt es sich, gleich wie bei jenem in den Kantonen Jura und Solothurn, ebenfalls um den Serotyp BTV-3. Dieser kann vor allem bei Schafen schwere Verläufe zeigen. Anders als in der EU ist in der Schweiz aktuell keine Impfung gegen BTV-3 zugelassen. Die europäischen Länder haben aufgrund des ausgedehnten dortigen Fallaufkommens eine solche Impfung in diesem Jahr im Eilverfahren zugelassen. 

Weiterführende Informationen finden sich auf den Webseiten des Veterinäramts (https://veterinaeramt.tg.ch/tierseuchen/blauzungenkrankheit.html/16938) sowie des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) (https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/bt.html).

tg,ch
Symbolbild: David Keller

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