Beschlüsse des Stadtparlaments Weinfelden

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Beschlüsse vom 2. Dezember 2021

  1. Die Traktandenliste wird genehmigt.
  2. Das Reglement Werbeflächen in Sportstätten wird genehmigt.
    Gemäss Artikel 31 Gemeindeordnung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses, gegen den das Referendum ergriffen wird.
  3. Als neues Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wird Anja Mosima gewählt.
  4. Das Budget über den Allgemeinen Finanzhaushalt der Stadt Weinfelden für das Jahr 2022 wird genehmigt. Der Steuerfuss wird auf 55 % festgelegt.
    Gemäss Artikel 31 Gemeindeordnung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage, gerechnet vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses, gegen den das Referendum ergriffen wird.

Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann innert 20 Tagen beim zuständigen kantonalen Departement Rekurs erhoben werden. Die unterzeichnete Rekursschrift ist im Doppel einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, sowie die Beweismittel aufführen.

Quelle: Stadt Weinfelden

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