Systematische Nachkontrollen beim Härtefallprogramm 1
In ihrer zweiten Datenanalyse zu den Covid-19-Härtefallmassnahmen stellt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fest, dass schweizweit mit einer hohen Zahl an Missbrauchsfällen zu rechnen ist. Im Kanton Thurgau erfolgen gegenwärtig die systematischen Überprüfungen der Covid-19-Härtefallzahlungen. Bislang stellte das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in 16 Fällen Falschangaben fest.
Angesichts der für viele Unternehmen prekären finanziellen Lage ging es auch im Kanton Thurgau darum, die Covid-19-Härtefallzahlungen möglichst effizient zu leisten. «In erster Linie galt es, für schnelle Liquidität bei betroffenen Unternehmen zu sorgen», erklärt AWA-Amtsleiter Daniel Wessner. Ergänzend sagt er: «Mit einem gewissen Missbrauch mussten wir rechnen.»
Gespräch gesucht
Wessner weist darauf hin, dass bei Auffälligkeiten in den Gesuchangaben das Gespräch mit den betreffenden Unternehmerinnen und Unternehmern gesucht worden sei. So konnten schon während der Bearbeitung der Anträge gewisse Missverständnisse geklärt oder Missbrauchsversuche teilweise verhindert werden. Im Zweifelsfall seien bei unschlüssigen Unterlagen Kontrollvermerke für eine spätere vertiefte Überprüfung angebracht worden.
Systematische Kontrolle
Mit dem Abschluss des Härtefallprogramms 1 startete das AWA gemeinsam mit einem etablierten Wirtschaftsprüfer sogleich die systematischen Nachkontrollen. Vorgesehen ist die Überprüfung von rund 25 Prozent der bewilligten 748 Gesuche; konkret betrifft es 189 risikobasierte Fälle. Bis zum 7. April 2022 wurden 85 Nachkontrollen abgeschlossen. Die Überprüfung von weiteren 104 auserwählten Dossiers ist gegenwärtig im Gange. In 65 der geprüften Fälle mit gesamthaft 6.5 Mio. Franken Härtefallzahlungen kann ein Missbrauch ausgeschlossen werden. In 4 Fällen (Gesamtsumme 228 000 Franken) erfolgte eine Meldung an Drittämter. In 16 Fällen (Gesamtsumme 1.2 Mio. Franken) wurden Differenzen festgestellt. Die Korrektur der Falschangaben führte zu einer Anpassung der ursprünglichen Härtefallbemessung. Der Kanton wird in der Folge Härtefallgelder in der Höhe von insgesamt 437 000 Franken zurückfordern und nötigenfalls den Rechtsweg beschreiten. Offen ist gegenwärtig, ob es in einzelnen Fällen zu Strafanzeigen kommen wird.
Zahlen und Methodik der Überprüfungen
- Bewilligte Gesuche: 748 im Umfang von 95 Mio. Franken Härtefallhilfen
- Risikobasierte Überprüfungen: 189 (25 %) im Umfang von 49 Mio. Franken Härtefallhilfen
Auswahlkriterien der zu prüfenden 189 Fälle
- Meldung von Drittämtern (zum Beispiel: Steuerverwaltung, Eidg. Finanzkontrolle, SECO, Rechtsdienst AWA)
- Auffälligkeiten bei der materiellen Prüfung
- Auffälligkeiten bei den finanziellen Kennzahlen
- Mehrere der ersten drei Kriterien zutreffend
Stand der Nachkontrolle
- 85 Fälle abgeschlossen im Umfang von 7.9 Mio. Franken Härtefallhilfen
- 34 Fälle in Bearbeitung (vollständig dokumentiert), im Umfang von 25.8 Mio. Franken Härtefallhilfen
- 46 Fälle in Bearbeitung (weitere Dokumente eingefordert) im Umfang von 12.6 Mio. Franken
- 24 Fälle in Bearbeitung (zusätzliche Informationen eingefordert) im Umfang von 2.7 Mio. Franken
Resultat der 85 abgeschlossenen Überprüfungen
- Korrekt: 65 Fälle im Umfang von 6.5 Mio. Franken
- Korrekturbedarf: 16 Fälle im Umfang von 1.2 Mio. Franken
- Besondere Feststellungen (Meldung an Drittämter): 4 Fälle im Umfang von 228 000 Franken
Rückforderungen / Teilrückforderungen
- Falschangaben bei deklarierten Umsätzen: 7 Fälle im Umfang von 265 000 Franken
- Falschangaben bei deklarierten Fixkosten: 6 Fälle im Umfang von 128 000 Franken
- Falschangaben bei Zulassungskriterien: 3 Fälle im Umfang von 44 000 Franken
Aktuelles Härtefallprogramm 2
Einige Unternehmen litten während der Wintermonate Dezember 2021 bis Februar 2022 weiterhin wirtschaftlich unter den Covid-19-Massnahmen. Sie haben die Möglichkeit, vom 1. bis 30. April 2022 im Rahmen des Härtefallprogramms 2 einen Härtefallantrag zu stellen.
Vom 1. bis 5. April 2022 registrierte die Härtefallabteilung des Kantons Thurgau 70 Anträge. Bei rund 10 Prozent dieser Gesuche handelt es sich um Neuanträge von Firmen, die nicht am ersten Härtefallprogramm teilgenommen haben. Allerdings erfüllen die meisten dieser Neuanträge die Anforderung bezüglich einer unmittelbaren Covid-19-Betroffenheit nicht.
Etwa 75 Prozent der zulassungsfähigen Anträge entfallen auf die Gastrobranche; die restlichen Anträge betreffen die Bereiche Freizeit, Event und Reisen. Die für die Bemessung benötigten Unterlagen müssen von den zugelassenen Unternehmen bis spätestens 30. Juni 2022 eingereicht werden. Informationen zum Härtefallprogramm 2 sind auf der Webseite des AWA ersichtlich: www.awa.tg.ch