Regierungsrat hebt die Vergütung für die Hilfe und Betreuung im Haushalt an
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung genehmigt. Kern der Änderung ist die Anhebung der Maximalvergütung für Kosten für die Hilfe und Betreuung im Haushalt durch anerkannte ambulante Organisationen bei Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern. Gemäss der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- […]
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