Amt für Denkmalpflege startet im Dezember unter neuer Leitung

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Heute hat die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates die Ergebnisse einer ausserordentlichen Prüfung betreffend das Amt für Denkmalpflege veröffentlicht und ihre Untersuchung damit abgeschlossen. Der Fokus des Regierungsrates liegt nun auf einer geordneten Übergabe des Amtes an den neuen Amtsleiter, der seine Stelle am 1. Dezember 2025 antritt.

Am 11. Februar 2025 eröffnete das Departement für Bau und Umwelt (DBU) eine Administrativuntersuchung betreffend die Leitung des Amtes für Denkmalpflege (ADP). Der Fokus lag auf Führungsthemen im Amt. Auslöser für die externe Untersuchung war, dass der Chef des DBU vor Weihnachten 2024 Kenntnis von Vorwürfen erhalten und diese als Anzeige entgegengenommen hatte. Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) des Grossen Rates startete ihrerseits eine ausserordentliche Prüfung und übernahm in der Folge die Untersuchung. Zudem führte die Finanzkontrolle auf Antrag des DBU und der GFK eine zusätzliche Finanzaufsichtsprüfung durch (sogenannt besonderer Auftrag nach § 97 des Finanzhaushaltsgesetzes). 

In den nun vorliegenden Berichten werden Mängel in der Führung und Organisation des Amtes sowie die Nichteinhaltung von Regularien, beispielsweise im öffentlichen Beschaffungswesen, festgestellt. Beschrieben werden unter anderem auch Konflikte im Amt, die der Amtsleiter teilweise mittels externer Mediation zu lösen versuchte. 

Dem Regierungsrat und dem DBU waren gewisse Schwierigkeiten im Amt bekannt, jedoch nicht im dargelegten Ausmass. Der Handlungsbedarf ist mit den Berichten ausgewiesen. Da der neue Amtsleiter seine Stelle am 1. Dezember 2025 antritt (Medienmitteilung vom 3. Juni 2025), liegt der Fokus nun auf einer geordneten Übergabe. Dazu gehört insbesondere die Behebung von organisatorischen Mängeln. In weiteren Bereichen, wie beispielsweise dem öffentlichen Beschaffungswesen, wird das Amt in den kommenden Monaten stärker begleitet.

Das ADP stand in den vergangenen Jahren mit der Neuausrichtung der Denkmalpflege im Kanton Thurgau unter hohem öffentlichen Druck. Sowohl der Amtsleiter als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in diesem Zusammenhang neben dem Tagesgeschäft ausserordentliche Leistungen erbracht. Der Grosse Rat wird voraussichtlich nächstes Jahr über eine Totalrevision des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat beraten. 

Der bisherige Amtsleiter des ADP wird Ende 2025 regulär pensioniert. Bis am 30. November 2025 wird er sein aufgelaufenes Zeitguthaben teilweise abbauen. Bis der neue Amtsleiter seine Stelle antritt, stellt eine per 1. September 2025 interimistisch eingesetzte Geschäftsleitung den geordneten Betrieb des Amtes sicher. 

Die GFK hat in ihrem Bericht Forderungen an den Regierungsrat gestellt, zum Beispiel den Aufbau eines Systems für die Konfliktbewältigung oder eine ausführlichere Information betreffend Austrittsmonitoring. Der Regierungsrat wird die Forderungen vertieft prüfen.

Quelle: tg.ch
Bildquelle: bbz.ch

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