Am 31. Januar 2022 treten in der Schweiz Neuerungen bezüglich Covid-Zertifikaten in Kraft. So verkürzt sich die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene auf 270 Tage und die Impf-Codierung wird nach EU-Vorgaben erneuert.
Ab dem 31. Januar 2022 wird die Gültigkeitsdauer aller Zertifikate für eine Covid-Impfung von 365 auf 270 Tage verkürzt. Damit wird sichergestellt, dass das Zertifikat in den Ländern, die dem «EU Digital COVID Certificate (EUDCC)» angeschlossen sind, weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sind auch die Zertifikate für Genesene noch 270 Tage gültig (im EUDCC-Raum: max. 180 Tage).
Somit sind die Covid-Zertifikate für Geimpfte und für Genesene mit Ausstellungsdatum zwischen Anfang Februar 2021 und Anfang Mai 2021 ab Anfang Februar 2022 nicht mehr gültig, sofern seither keine Auffrischimpfung («Booster», Anmeldungen unter https://covid19.impf-check.ch) oder Infektion stattfand. Eine Auffrischimpfung oder eine seither durchgemachte Erkrankung führen hingegen zu einem neuen Covid-Zertifikat, das wiederum 270 Tage gültig ist. Die Gültigkeit der Covid-Zertifikate wird in der «Covid Certificate»-App automatisch angepasst. Die Covid-Zertifikate als PDF (digital und in Papierform) müssen nicht neu ausgestellt werden, weil lediglich das Impfdatum, aber kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist.
Neucodierung für Auslandreisen
In bestimmten Fällen ist in der Codierung eines Zertifikats für eine Covid-Impfung nicht ersichtlich, ob eine Person eine Auffrischimpfung («Booster») erhalten hat oder nicht. Mit der neuen Codierung 2/1 nach EU-Vorgaben kann ab dem 31. Januar 2022 der «Booster» in den Covid-Zertifikaten aufgezeigt werden. Auf die Gültigkeit und die Verwendung der Zertifikate in der Schweiz hat die Änderung der Codierung keinen Einfluss. Das neucodierte Zertifikat kann aber die Einreise in Länder mit bestimmten Einreisebedingungen, wenn z.B. ein «Booster»-Nachweis verlangt wird, erleichtern.
Relevant ist die Neucodierung für alle Personen, die bereits eine Auffrischimpfung bekommen und dafür ein Covid-Zertifikat mit der Codierung 2/2 erhalten haben. Dies kommt in folgenden Fällen vor:
- Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren und darum mit nur einer Dosis eines zugelassenen Impfstoffes die Grundimmunisierung abgeschlossen haben (unabhängig von der Reihenfolge). Danach haben sie eine Auffrischimpfung erhalten.
- Personen, welche die Grundimmunisierung mit einer einzigen Dosis des Impfstoffs «Janssen» von Johnson & Johnson abgeschlossen haben und anschliessend mit einer Auffrischimpfung geimpft wurden.
Es gilt folgende Einschränkung: Gemäss EU-Vorgaben darf eine Infektion keine direkte (Neu-)Ausstellung eines COVID-Zertifikats analog einer Auffrischimpfung auslösen. Deshalb können Personen mit Grundimmunisierung und anschliessender Infektion – und noch fehlender Auffrischimpfung – keine Neucodierung ihres Zertifikats beantragen. Reisenden wird empfohlen, sich beim jeweiligen Land nach den aktuellen Vorschriften zu erkundigen.
Betroffene erhalten Brief
Die Neucodierung wird auf Kantonsebene durchgeführt. Im Kanton Thurgau sind gut 1’100 Personen betroffen. Sie erhalten ihr neucodiertes Zertifikat automatisch bis Mitte Februar per Brief.
tg.ch