Im Rahmen der Veranstaltungsreihe «achtvoracht» lud die Mitte Weinfelden zu einer Information zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer im Kanton Thurgau statt. Andreas Guhl, Kantonsrat der Mitte, führte die zahlreichen Anwesenden mit einem informativen Referat ins Thema ein und präsentierte Pro- genauso wie Contra-Argumente.
Zunächst gab Guhl einen Überblick über die bestehende Regelung: Die Liegenschaftensteuer wird im Thurgau seit Jahrzehnten auf dem Wert von Immobilien erhoben und bringt jährlich rund 35 Millionen Franken ein, wobei rund 60 % an die Gemeinden und der Rest an den Kanton fliessen. Diese Steuer ist unabhängig von den übrigen Abgaben wie Vermögenssteuer oder Einkommenssteuer.
Im Anschluss erläuterte Guhl die Argumente der Befürworterinnen und Befürworter: Die Liegenschaftensteuer sei eine veraltete Form der Doppelbesteuerung, da Eigentümer bereits andere Abgaben und Steuern entrichten müssten. Eine Abschaffung würde private Eigentümer und Unternehmen entlasten. Die Umsetzung im Jahr 2029 soll den Gemeinden und dem Kanton Zeit zur Anpassung geben.
Die Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen die Bedeutung der Steuer als Finanzierungsquelle. Ihr Wegfall würde Steuererhöhungen oder Sparmassnahmen nach sich ziehen und damit wohl auch die Mieter betreffen. Einen Vorschlag, wie die fehlenden Einnahmen kompensiert werden sollten, legten die Befürworter nicht vor. Zudem würde ein grosser Teil der Entlastung ausserkantonalen Eigentümerinnen und Eigentümern zugutekommen.
Im Anschluss an das Referat diskutierten die Teilnehmenden angeregt über die verschiedenen Perspektiven und mögliche Auswirkungen der Abschaffung. Die Reihe achtvoracht der Mitte Weinfelden verfolgt grundsätzlich das Ziel, vor Abstimmungen jeweils Sachinformationen neutral zu vermitteln.
ZVG