Für alle, die sich auf der Autobahn bewegen muss die neue Vignette ab dem 1. Februar 2022 kleben.
Die Vignette ist gültig für die Zeit vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr. Die korrekt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette gilt als Zahlungsnachweis.
Interaktive Karte der abgabepflichtigen Nationalstrassen
Design der Vignette (alle Jahrgänge) (PDF, 489 kB, 01.12.2021)
Die neue E-Vignette kommt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023
Das Schweizer Parlament hat in der Wintersession 2020 die Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes für die Einführung der freiwilligen elektronischen Vignette (E-Vignette) verabschiedet.
Die Einführung der E-Vignette ist im Verlauf des Jahres 2023 geplant. Die E-Vignette wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein.
Neu ist bei der E-Vignette die Bindung an das Kontrollschild statt an das Fahrzeug. Das bringt den Vorteil, dass bei Fahrzeugwechsel oder Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss.
Die E-Vignette wird voraussichtlich über einen Webshop bezogen werden können.
Quelle: bazg.admin.ch