Ab April 2022 müssen alle E-Bikes mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein. Ausserdem müssen künftig alle schnellen E-Bikes mit einem Geschwindigkeitssensor aus- und nachgerüstet werden.
Der Bundesrat hat im Dezember 2021 neue Strassengesetze für E-Bikes verabschiedet. Gemäss Verordnung des Bundesamtes für Strassen ASTRA müssen ab dem 1. April sowohl die schnellen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 45 km/h), als auch die langsamen E-Bikes (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) mit einem Tagfahrlicht ausgestattet sein.
Das ASTRA zielt mit dieser Massnahme darauf ab, die Sicherheit und Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen und damit Unfälle zu vermeiden. E-Bike-Fahrende, die künftig ohne eingestelltes Licht am Tag erwischt werden, soll eine Ordnungsbusse von 20 Franken bezahlen müssen.
Quelle: blog.veloplus.ch
Foto: David Keller