Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Umsetzungskonzept für das Ausbruchsmanagement und das serielle Testen in Betrieben genehmigt. Damit sollen Ausbrüche von Covid-19-Fällen frühzeitig erkannt und Infektionsketten gezielt unterbrochen werden. Bereits rund 200 Betriebe haben ihr Interesse am seriellen Testen bekundet.
Mit der Anpassung der Covid-19-Verordnung per 15. März 2021 hat der Bund die Testungen auf weitere Bereiche, Situationen und Leistungserbringer ausgeweitet. Der Bund übernimmt neu die Kosten für das repetitive Testen in Betrieben, Heimen, Gesundheitseinrichtungen und auf Wunsch in Schulen sowie Schnelltests auf Sars-CoV-2 zur Fachanwendung bei allen Personen. In der Folge hat der Regierungsrat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt und ihr den Auftrag erteilt, für den Kanton Thurgau ein Testkonzept zu entwickeln, mit dem die Vorgaben des Bundes umgesetzt werden können. Dieses Konzept «Covid-19-Testkonzept 2021» hat der Kanton Thurgau am 19. März beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Prüfung eingereicht – eine Antwort steht noch aus.
Start am 26. April vorgesehen
Basierend auf diesem Testkonzept hat die Arbeitsgruppe ein Umsetzungskonzept erarbeitet, das einen schrittweisen, den möglichen Laborkapazitäten entsprechenden Aufbau für das serielle Testen von Betrieben beschreibt. Laut Umsetzungskonzept soll ab dem 26. April 2021 mit einer Laborkapazität von 5000 Proben pro Woche gestartet werden. In dieser ersten Phase können die Auswirkungen der Antigen-Selbst-Schnelltests, die der Bevölkerung seit dem 7. April 2021 abgegeben werden, beurteilt und erste Erkenntnisse gewonnen werden. So wird die Arbeitsgruppe die zweite Phase mit grösserer Beteiligung mit gesicherten Fakten vorbereiten können. In einer ersten Umfrage haben rund 200 Thurgauer Betriebe ihr Interesse am seriellen Testen bekundet. Die teilnehmenden Betriebe (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistung inkl. Arzt- und therapeutische Praxen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Verwaltung) müssen während mindestens drei Wochen möglichst 80 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anwesende pro Standort) auf Covid-19 testen lassen.
Kanton übernimmt Kosten beim Ausbruchstesten
Die Kosten sollen wie folgt aufgeteilt werden: Der Bund übernimmt die Kosten für die Analyse und das Analysematerial, der Kanton die Planungs-, Bring- (Aufwand des Labors) und IT-Kosten sowie die Rückführ- und Personalkosten aufgrund einer behördlichen Anordnung einer Ausbruchstestung. Die Betriebe ihrerseits übernehmen die Personalkosten und jene für die Rückführlogistik beim seriellen Testen. In der ersten Phase mit 5 000 Proben wöchentlich muss der Kanton pro Probe mit einem eigenen Aufwand von acht Franken rechnen, pro Monat werden dem Kanton somit Kosten von 200 000 Franken entstehen. Bei einer grösseren Beteiligung werden die Kosten überproportional wachsen, da mit einer grösseren Beteiligung auch die Logistik zentral durch den Kanton organisiert werden muss. Der Bund leistet eine Anschubfinanzierung. Diese beträgt für den Kanton maximal 2,2 Millionen Franken. Sämtliche Kosten der ersten Phase können mit dieser Anschubfinanzierung ausgeglichen werden.
Erfahrungen aus den Pilotprojekten nutzen
Mit den Pilottests am Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales in Weinfelden und im Alterszentrum Park in Frauenfeld wurden in Zusammenarbeit mit dem Thurgauer Labor SwissAnalysis Pilottests durchgeführt. Dieses Labor kann Speichelproben automatisiert in Viererpools analysieren und positive Poolproben anschliessend in einem zweiten Analyseschritt weiter aufschlüsseln und so für den Benutzer in einem Prozessschritt Träger des Covid-19 Virus direkt ermitteln. Die Anzahl Proben, die im Rahmen des Thurgauer Testkonzeptes analysiert werden können, sind derzeit auf 1000 Speichelproben pro Tag begrenzt. Bei grosser Beteiligung müssen weitere Labors akquiriert werden. Dies bedingt dann, dass die Planungslogistik durch den Kanton geleistet wird. Das Labor SwissAnalysis arbeitet mit der Software «2weeks». Diese hat sich im Kanton Graubünden bewährt, wurde vom BAG geprüft und freigegeben.
Quelle: www.tg.ch