Die Kantone St.Gallen, Thurgau und Schaffhausen arbeiten bei der Planung neuer Deponien für Schlacke aus Kehrichtverwertungsanlagen zusammen. Ziel ist es, die Entsorgungssicherheit für mindestens die kommenden 30 Jahre zu gewährleisten und wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu nutzen.
Bei der Verbrennung von Abfällen in einer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) entstehen Rückstände, die nicht weiter verwertet werden können – die sogenannte KVA-Schlacke. Diese muss auf Deponien vom Typ D entsorgt werden. In den Kantonen St.Gallen, Thurgau und Schaffhausen fehlt es mittelfristig an ausreichend Deponievolumen. Deshalb arbeiten die drei Kantone bei der Planung und Bewirtschaftung neuer Standorte zusammen.
Deponien des Typs D sind in der ganzen Schweiz knapp. Durch die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinweg lassen sich bereits bestehende überkantonale Abfallströme weiter optimieren und wirtschaftliche und ökologische Vorteile nutzen. Die koordinierte Planung und Standortwahl bieten langfristige Planungs- und Entsorgungssicherheit sowohl für Abfallverursacher als auch für KVA und Deponien. Die kantonsübergreifende Nutzung von Deponien gewährleistet eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Planung und Bewirtschaftung einzelner Standorte.
Kantone erfüllen gesetzlichen Auftrag
Die Kantone sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Abfallplanung zu erstellen und darin den Bedarf an Deponievolumen sowie Deponiestandorte auszuweisen. Die Entsorgung von KVA-Schlacke liegt in der Verantwortung des Staates. Die Regierungsräte der drei Kantone haben ihre Abfallfachstellen beauftragt, eine koordinierte Planung zu erarbeiten. Diese bildet die Grundlage für die weiteren kantonalen Planungsinstrumente wie beispielsweise die Richtpläne. Die betroffenen Akteure in den drei Kantonen wurden in bereits erfolgten Informationsanlässen über die nächsten Schritte informiert.
In den nächsten zwei Jahren werden die Kantone die Planungsgrundlagen erarbeiten und in die Vernehmlassung geben. Die gemeinsame Planung sichert die Entsorgung von KVA-Schlacke für mindestens 30 Jahre.
tg.ch
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