Antrag auf Prämienverbilligung 2025: Frist gilt bis am 31. Dezember

Eingang zum Stadtverwaltungsgebäude: Unsere Einwohnerdienste helfen bei Fragen zur IPV gerne weiter. (Bild: Stadt Weinfelden)
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Der Kanton Thurgau gewährt versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung. Der entsprechende Antrag ist bis am 31. Dezember 2025 einzureichen.

Jene Einwohnerinnen und Einwohner, die am 1. Januar 2025 in Weinfelden ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hatten und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, haben das Antragsformular per Post erhalten. Dieses Formular muss von den Bezugsberechtigten überprüft und unterschrieben bis spätestens am 31. Dezember 2025 an die Krankenkassenkontrollstelle der Stadt Weinfelden eingereicht werden. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch.

Wenn aufgrund der provisorischen Steuerzahlen kein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und somit kein Antragsformular verschickt wurde, kann mit der Steuer-Schlussrechnung 2025 innert 30 Tagen nach Rechtskraft eine Neubemessung auf Prämienverbilligung beantragt werden.

Stadt Weinfelden

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