Regierungsrat will stabile Beziehungen zur EU

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt das Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, hat es gegenüber dem gescheiterten Rahmenabkommen diverse Verbesserungen gebracht. Dennoch sieht der Regierungsrat auch kritische Punkte, insbesondere bei der dynamischen Rechtsübernahme.

Mit dem Paket will der Bund die Beziehungen zur Europäischen Union (EU) und damit den bilateralen Weg stabilisieren. Zudem soll das Funktionieren der bestehenden bilateralen Verträge für die Zukunft garantiert werden. Gleichzeitig können die Beziehungen in Bereichen weiterentwickelt werden, die im Interesse der Schweiz liegen. Hinzu kommen Bestimmungen, die der Bundesrat für die Umsetzung des Pakets im Inland und zum Schutz vor unerwünschten Auswirkungen ausgearbeitet hat.

Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten schreibt, ist er grundsätzlich damit einverstanden, dass die bilateralen Beziehungen zur EU stabilisiert und weiterentwickelt werden sollen. Das nun vorliegende Paket habe gegenüber dem gescheiterten Rahmenabkommen in verschiedenen Bereichen Verbesserungen gebracht. Es schaffe «verlässliche, regelbasierte Rahmenbedingungen, die insbesondere für die Thurgauer Exportwirtschaft, aber auch für die politische Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarstaaten von zentraler Bedeutung sind». Wichtig für den Thurgauer Arbeitsmarkt sei zudem ein weiterhin geregelter grenzüberschreitender Personenverkehr, ohne den es in verschiedenen Branchen zu gravierenden Engpässen bei Fachleuten käme. 

Allerdings verhehlt der Regierungsrat nicht, dass es auch «gewisse schmerzhafte Konzessionen an die EU, beispielsweise beim vorgesehenen Mechanismus der dynamischen Rechtsübernahme sowie bei der neuen Gerichtsbarkeit» gibt. Entsprechend fordert er, dass das in der Schweiz tief verankerte Recht auf ein Veto der Bevölkerung zu Bestimmungen mit Gesetzesrang weiterhin gewährleistet bleiben muss, weil die direkte Demokratie ansonsten ausgehöhlt würde. Kritisch gesehen werden zudem der Umfang und die Komplexität des EU-Rechts, die zu einer erheblichen Regulierungslast für Betriebe und Behörden führen können. Der Regierungsrat verlangt daher eine möglichst unbürokratische und pragmatische Herangehensweise bei der innerstaatlichen Umsetzung des Pakets.

Begrüsst werden der sektorielle Ansatz und die Beibehaltung der Eigenheiten bei der Schweizer Landwirtschaft, beispielsweise im Bereich Direktzahlungen, Qualitätsstandards und Marktorganisationen. Weiter wertet der Regierungsrat die Tatsache, dass der Agrarteil des Landwirtschaftsabkommens nicht der dynamischen Rechtsübernahme unterliegt, positiv. Dies wahre die agrarpolitische Gestaltungshoheit der Schweiz und schütze das bewährte System der inländischen Landwirtschaftsförderung. Es sei aber nur bedingt von Nutzen, wenn die dynamische Rechtsübernahme für andere sensible Bereiche in der Land- und Ernährungswirtschaft wie Tierschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit doch gelte. Dies verunmögliche in diesem Bereich eine eigenständige, auf Schweizer Verhältnisse abgestimmte Weiterentwicklung des Rechts, schreibt der Regierungsrat. 

Die drei zusätzlichen Abkommen werden vom Regierungsrat insgesamt positiv bewertet, namentlich das Gesundheitsabkommen und das Stromabkommen mit seinen vorteilhaften Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit. Damit befinde sich die Schweiz im Strombereich wieder auf Augenhöhe mit den Nachbarstaaten, könne agieren und nicht nur reagieren. In den Gremien könne sie zwar nicht mitentscheiden, aber mitgestalten. 

In der Gesamtabwägung aller Vor- und Nachteile überwiegen für den Regierungsrat die positiven Aspekte, so dass er das Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU unterstützt.

Missiv_Paket__Stabilisierung_und_Weiterentwicklung_der_Beziehungen_Schweiz__EU_.pdf [pdf, 168 KB]

Antwortformular_Paket_Stabilisierung_und_Weiterentwicklung_der_Beziehungen_Schweiz__EU.pdf [pdf, 234 KB]

tg.ch

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