Ob Wärmepumpe, Holz oder Sonne – erneuerbare Heizsysteme erfüllen die neuen gesetzlichen Vorgaben und senken langfristig die Kosten. Das kantonale «eteam» zeigt Eigentümerinnen und Eigentümern kostenlos, wie der Wechsel gelingt.
Wer eine rund zehn Jahre alte Heizungsanlage betreibt, sollte sich frühzeitig mit deren Ersatz befassen. Denn eine Heizung bestimmt über 15 bis 20 Jahre hinweg nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Klimabilanz einer Liegenschaft. Deshalb schreibt das neue Thurgauer Energiegesetz seit diesem Jahr vor, dass beim Ersatz fossiler Heizungen mindestens 15 Prozent des Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbaren Energien gedeckt werden müssen. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die bereits über eine Holzfeuerung, Wärmepumpe oder einen anderen erneuerbaren Energieträger verfügen und ihr System gleichwertig ersetzen, erfüllen diese Vorgabe automatisch. Trotzdem heizen laut Bundesamt für Statistik weiterhin fast zwei Drittel der Schweizer Haushalte mit fossilen oder elektrischen Systemen.
Investition mit Mehrwert
Erneuerbare Systeme sind langfristig auch wirtschaftlich sinnvoll: Zwar sind die Anfangskosten oft höher, doch tiefere Betriebskosten, Steuerabzüge und Fördergelder gleichen dies aus. Der Kanton Thurgau unterstützt etwa den Ersatz einer Öl-, Gas- oder ortsfesten Elektroheizung durch eine Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit 9’000 Franken.
Kostenlos und neutral: Energieberatung des Kantons Thurgau
Die Fachpersonen des «eteam – ihre Energieberatung» analysieren vor Ort das Gebäude und erarbeiten die optimale Lösung. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Termine: www.eteam-tg.ch
Quelle: Stadt Weinfelden