Seit Januar 2025 ist das neue Impulsprogramm des Bundes in Kraft. Es umfasst die Förderung des Ersatzes von grossen fossilen Heizungen (<70 kW) und von dezentralen ortsfesten Elektrowiderstandsheizungen sowie von Gesamtsanierungen der Gebäudehülle. Dabei verfolgt das Impulsprogramm das Ziel, den Ersatz von grossen fossilen Heizanlagen zu beschleunigen und die ineffizienten Elektrodirektheizungen möglichst rasch zu ersetzen. Die Förderung ist auf 10 Jahre begrenzt.
Im Kanton TG ist die Nachfrage bislang noch etwas zurückhaltend und die zur Verfügung stehenden Mittel werden bis Ende Jahr wahrscheinlich nur zu ca. zwei Dritteln ausgeschöpft.
Die detaillierten Bedingungen für die Förderbeiträge sind hier zu finden. Weitere Informationen zum Impulsprogramm.
tg.ch
								
								



															
												
												
												
												










