Ausserordentliche Prüfung betreffend das Amt für Denkmalpflege hat erhebliche Mängel in der Führung und Organisation des Amtes festgestellt

Ein Stimmungs-Rückblick aus Weinfelden zu den Denkmaltagen
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Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rates des Kantons Thurgau teilt mit: Eine ausserordentliche Prüfung der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission hat erhebliche Mängel in der Führung und der Organisation des Amtes für Denkmalpflege festgestellt. Diese äussern sich im Wesentlichen in der Missachtung von Vorgaben in Submissionsverfahren, der Überschreitungen von Finanzkompetenz, erheblichen Defiziten bei der Einhaltung von Fristen gemäss Indikatoren und einer sehr hohen Personalfluktuation.

Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) des Grossen Rates des Kantons Thurgau hat am 12. März 2025 aufgrund einer Anzeige eine ausserordentliche Prüfung gemäss § 21 des Reglements der GFK betreffend das Amt für Denkmalpflege beschlossen. Der durch die GFK definierte Prüfungsauftrag umfasste die folgenden sieben Prüfbereiche: 1) Personalfluktuation; 2) Amtsführung und -organisation; 3) Bearbeitung von Gesuchen und Rekursen; 4) Personalführung; 5) Arbeitsklima; 6) Präsentation möglicher Massnahmen, falls Defizite bestehen und 7) weitere Fragen zu Gerüchten.

Die Prüfungsergebnisse für den Untersuchungszeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. März 2025 liegen der GFK in einem ausführlichen Bericht vor. Veröffentlicht wird dieser in Form des beiliegenden Kurzberichts. Der Bericht hat erhebliche Mängel in der Führung und der Organisation des Amtes für Denkmalpflege, das sich gegenwärtig in einer Neuausrichtung befindet, festgestellt. Diese äussern sich in der wiederholten Nichteinhaltung von Regularien, wie beispielsweise Missachtung von Vorgaben in Submissionsverfahren und Überschreitungen der Finanzkompetenz, erheblichen Defiziten bei der Einhaltung von Fristen gemäss Indikatoren bei Gesuchen und Rekursen, einer sehr hohen Personalfluktuation, zahlreichen personellen Konflikten, dem Fehlen von Stellenbeschrieben sowie einer mangelhaften Prozesserfassung und Aktenführung. Die Frage, ob beim Umbau der Villa Sonnenberg (Amtssitz der Denkmalpflege) bewilligungspflichtige Baumassnahmen ohne Baubewilligungen ausgeführt wurden, wurde aufgrund einer diesbezüglichen Strafanzeige, die während der ausserordentlichen Prüfung durch eine Privatperson eingereicht wurde und derzeit hängig ist, von der ausserordentlichen Prüfung ausgenommen. Es wird an den Gerichten liegen, hierzu eine Beurteilung vorzunehmen.

Die GFK erachtet die festgestellten Mängel als erheblich. Insbesondere ist für die GFK schwer nachvollziehbar, dass die Rückmeldungen aus dem Austrittsmonitoring offensichtlich kaum zu Rückmeldungen auf Amtsebene oder Informationen auf Departementsebene führten. Dieser Umstand muss dringend behoben werden. Ebenso erstaunt es die GFK, dass offensichtlich in erheblichem Umfang externe Mediation beigezogen wurde, um Konflikte zu lösen. Betreffend Mängel bei der Einhaltung der Vorgaben in Submissionsverfahren und Überschreitung der Finanzkompetenz wiegt für die GFK insbesondere schwer, dass diese Probleme bereits durch die Finanzkontrolle festgestellt wurden und auch danach weiterhin bestanden.

Die GFK fordert den Regierungsrat zur Adressierung der festgestellten Mängel im Amt für Denkmalpflege sowie zur Vermeidung möglicher ähnlicher Probleme in anderen Ämtern dazu auf

  • den aufgrund der Pensionierung des jetzigen Amtschefs bevorstehenden Führungswechsel beim Amt für Denkmalpflege durch das zuständige Departement gut vorzubereiten und eng durch das Departement für Bau und Umwelt (Regierungsrat und Generalsekretariat) begleiten zu lassen;
  • zu prüfen, ob es neben dem Amt für Denkmalpflege noch weitere Ämter und Betriebe gibt, bei denen nicht dokumentierte Prozesse und unzureichende
  • Aktenführung zu gleichen oder ähnlichen Problemen führen oder führen könnten und allfällige Lücken zu schliessen bzw. Mängel zu beheben; – ein System zur Bewältigung von Konflikten in der kantonalen Verwaltung zu etablieren;
  • im Rahmen des Austrittsmonitorings sicherzustellen, dass bei Auffälligkeiten in einem Amt oder Betrieb das zuständige Mitglied des Regierungsrates zeitnah und fundiert durch das Personalamt informiert wird, sodass gehandelt werden kann;
  • sicherzustellen, dass das Departement für Bau und Umwelt besorgt ist, dass unter engem Einbezug der Mitarbeitenden des Amtes für Denkmalpflege die Stellenbeschriebe bis zum 1. Dezember 2025, dem Stellenantritt des neuen Amtsleiters, vollständig und aktualisiert vorliegen;
  • die Daten zu den Temporärstellen bei den statistischen Angaben im Rahmen des Geschäftsberichts aufzunehmen.
  • Die GFK ist eine ständige Kommission des Grossen Rates des Kantons Thurgau. Zu ihren Aufgaben gehört die parlamentarische Aufsicht über die gesamte kantonale Verwaltung. Sie kann ausserordentliche Prüfungen beschliessen und hierfür externe Sachverständige beiziehen.

tg.ch

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