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Ja zum Ruhetagsgesetz: Weil wir selbst wissen, was uns guttut

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Am kommenden 21. September, dem Dank-, Buss- und Bettag, darf im Thurgau kein Kino öffnen, kein Sportanlass in einer Turnhalle stattfinden – obwohl niemand gestört würde. Währenddessen sind solche Veranstaltungen in den Nachbarkantonen und in Konstanz ganz selbstverständlich erlaubt.

Das neue Ruhetagsgesetz bringt eine moderate Lockerung: Veranstaltungen bis zu 500 Personen in Innenräumen sollen möglich sein. Kein Lärm, keine Volksfeste, nur ein bisschen Freiheit.

Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, den Menschen vorzuschreiben, wie sie einen Feiertag verbringen sollen. Und es ist anmassend, wenn Gegner meinen, zu wissen, was uns «guttut». Wer Ruhe will, soll sie haben. Wer ins Kino oder an einen Fussballmatch möchte, soll das ebenso dürfen.

Die Revision ist auch ein Gebot der wirtschaftlichen Fairness: Es kann nicht sein, dass Menschen an Thurgauer Kinos vorbeifahren müssen, um in Konstanz, Wil, Winterthur oder Schaffhausen einen Film zu sehen. Weil dort erlaubt ist, was bei uns verboten bleibt. Unser Kanton und unsere KMU verlieren Einnahmen, während andere profitieren.

Ein Ja zum Ruhetagsgesetz ist ein Ja zur Freiheit und ein Nein zur bevormundenden Verbotspolitik.

Michèle Strähl, Kantonsrätin FDP

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