Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die jährlichen Beiträge der Politischen Gemeinden an die Kantonsbibliothek für die Jahre 2026 bis 2028 festgelegt. Beiträge leisten müssen jene elf Gemeinden, aus denen mehr als vier Prozent der Wohnbevölkerung die Kantonsbibliothek benutzen.
Die jährlichen Beiträge der Politischen Gemeinden an die Kantonsbibliothek – insgesamt maximal Fr. 500’000 – fussen auf dem Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege. Sie werden alle drei Jahre auf der Grundlage der durchschnittlichen Einwohner- und Benutzungszahlen der vorangegangenen drei Kalenderjahre neu festgelegt. Beitragspflichtig sind alle Politischen Gemeinden, aus denen mehr als vier Prozent der Wohnbevölkerung die Kantonsbibliothek benutzen. Aktive Benutzerin oder Benutzer ist, wer mindestens einmal im Jahr ein Medium entliehen hat. Die Beiträge setzen sich aus einem Sockel- und einem Benutzungsbeitrag zusammen. Der Sockelbeitrag richtet sich nach der Einwohnerzahl, der Benutzungsbeitrag nach der Zahl der Benutzerinnen und Benutzer der Kantonsbibliothek.
Im Vergleich zur vorherigen Periode ist die Politische Gemeinde Müllheim neu nicht mehr beitragspflichtig. Entsprechend erhöht sich der Beitrag für die verbleibenden elf beitragspflichtigen Gemeinden. Die grösste Zahlerin ist und bleibt die Standortgemeinde Frauenfeld. Diese muss in den kommenden drei Jahren einen Beitrag von Fr. 299’347 leisten. Den kleinsten Beitrag leistet Hüttlingen mit Fr. 9’008. Bei den anderen Gemeinden handelt es sich um Felben-Wellhausen, Gachnang, Herdern, Hüttwilen, Pfyn, Stettfurt, Thundorf, Uesslingen-Buch und Warth-Weiningen.
tg.ch