Der Grossteil der Politischen Gemeinden hält 2025 an den Steuerfüssen des Vorjahres fest. Bei den übrigen Gemeinden kommt es zu mehr Erhöhungen als Senkungen. Auch bei den Schulsteuerfüssen überwiegen die Erhöhungen. Die Steuerkraft nahm 2024 erneut zu und verzeichnete einen stärkeren Anstieg als im Vorjahr.
Von den 80 Politischen Gemeinden hielten 2025 68 Gemeinden an den Steuerfüssen des Vorjahres fest. 9 Politische Gemeinden erhöhten ihren Steuerfuss, 3 Gemeinden senkten ihn. Damit fällt die Anzahl der Reduktionen nochmals tiefer aus als in den vergangenen Jahren: 2024 hatten 7 Gemeinden, 2023 16 und 2022 sogar 25 Politische Gemeinden ihren Steuerfuss herabgesetzt. Dies geht aus der soeben publizierten Statistischen Mitteilung 3/2025 «Steuerfüsse 2025, Steuerkraft 2024» hervor.
Durchschnittlicher Gemeindesteuerfuss erstmals seit 10 Jahren wieder gestiegen
Erstmals nach einer längeren Abwärtsbewegung stieg der durchschnittliche, nach der Einwohnerzahl gewichtete Gemeindesteuerfuss wieder, wenn auch nur geringfügig: Er erhöhte sich von 55,7 % um 0,2 Prozentpunkte auf 55,9 %. Im Vergleich zu vor zwanzig Jahren bleibt er aber auf tiefem Niveau. Vor allem zwischen 2000 und 2012 sank der durchschnittliche Steuerfuss der Gemeinden von 74,8 % auf 58,6 % kräftig.
Wiederum mehr Erhöhungen als Senkungen bei den Schulsteuerfüssen
Die Schulsteuerfüsse sind in den letzten zwanzig Jahren kontinuierlich gesunken. Seit letztem Jahr ist dieser Abwärtstrend jedoch gestoppt. 2025 stieg der durchschnittliche Schulsteuerfuss um einen Prozentpunkt auf 89,2 %, im letzten Jahr betrug der Anstieg 0,5 Prozentpunkte. 14 Schulgemeinden erhöhten 2025 ihren Steuerfuss, 4 senkten ihn.
Mehr Erhöhungen bei den Gesamtsteuerfüssen
In über der Hälfte aller Gemeinden blieben die Gesamtsteuerfüsse – die Summe aus Staats-, Gemeinde, Schul- und Kirchensteuerfuss – 2025 unverändert. Im Vergleich zu den Vorjahren gab es aber mehr Erhöhungen (evang. Bev.: 24 Gemeinden, kath. Bev.: 25). Am stärksten stiegen die Gesamtsteuerfüsse in Bussnang (+ 13 Prozentpunkte) und Bettwiesen (evang. Bev.: +11, kath. Bev.: +10). Die grösste Reduktion gab es in Salmsach (–6) und Güttingen (–4).
Bottighofen und Warth-Weiningen am steuergünstigsten
Zum dritten Mal in Folge führt Bottighofen die Rangliste der steuergünstigsten Gemeinden für die evangelische Bevölkerung mit 213 % an. Dahinter folgt Warth-Weiningen (219 %). Die katholische Bevölkerung profitierte in Warth-Weiningen vom tiefsten Gesamtsteuerfuss (215 %), auf Platz 2 rangiert Bottighofen (218 %). Die höchste Steuerlast tragen weiterhin die Einwohnerinnen und Einwohner von Arbon.
Steuerkraft 2024 wieder stärker gestiegen
Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner stieg 2024 gegenüber dem Vorjahr wieder etwas stärker an. Mit 2’352 Franken war sie um 6 % oder 131 Franken höher als im Jahr zuvor. Wie in den Vorjahren führte Warth-Weiningen 2024 die Rangliste der Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner an (6’097 Fr). Dahinter folgen Bottighofen (4’914 Fr.) und Gottlieben (4’397 Fr.). Am anderen Ende der Rangliste befand sich Salmsach mit einer Steuerkraft von 1’551 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner.
Die vollständige Publikation «Steuerfüsse 2025, Steuerkraft 2024» kann unter statistik.tg.ch heruntergeladen werden
Die Daten zu den Steuerfüssen stehen auf data.tg.ch auch als Open Government Data zur Verfügung.
2025_Nr_3_Steuerfuesse_2025_Steuerkraft_2024.pdf [pdf, 1018 KB]

tg.ch