Eine neue Motion im Thurgauer Grossen Rat will den Weg für einen wirtschaftlich tragbaren, verhältnismässigen Brandschutz ebnen. Ziel ist eine gesetzliche Grundlage, die Abweichungen von Vorschriften des Interkantonalen Organs für technische Handelshemmnisse (IOTH) erlaubt – mit einem eigenständigen Thurgauer Weg. Der überparteiliche Vorstoss wurde von den GLP-Kantonsräten Reto Ammann als Erstmotionär und Marcel Preiss als Mitmotionär lanciert.
Die Motion fordert die Einführung einer Sonderbestimmung im Feuerschutzgesetz, ergänzt durch Schutzklauseln, die praxisnahe Lösungen ermöglichen. Im Zentrum stehen drei Anliegen: Erstens soll bei Umbauten der Bestandsschutz (Besitzstandwahrung) erhalten bleiben. Zweitens sollen Brandschutzauflagen nur für jene Gebäudeteile gelten, die tatsächlich umgebaut werden. Drittens soll das Verhältnis von Risiko, Nutzen und Kosten differenzierter beurteilt und von überzogenen Sicherheitsanforderungen entlastet werden.
Hintergrund der Initiative ist die geplante Brandschutzverordnung BSV 2026. Zwar bekennt sich diese zur Risikobasierung, doch die Schwellenwerte sind weiterhin extrem tief angesetzt. Die Folge: hohe Kosten für minimalen Sicherheitsgewinn. Gerade für wirtschaftlich genutzte oder kulturell bedeutende Gebäude im Thurgau können solche Auflagen existenzbedrohend werden – Beispiele wie die Kaserne Frauenfeld oder die Bodensee-Arena zeigen das eindrücklich.
Die Motion plädiert für Eigenverantwortung und Augenmass statt einer flächendeckenden «Vollkasko-Versicherungsmentalität». Motionär Reto Ammann ergänzt: «Mit einer gesetzlich verankerten Sonderregelung, so wie das die Schweiz auch mit der EU ausgehandelt hat, soll der Kanton Handlungsspielraum zurückgewinnen und sinnvolle, verhältnismässige Lösungen ermöglichen – zum Nutzen von Wirtschaft, Gemeinden, Kultur und Steuerzahlenden».