Steuerverwaltung versendet korrigierte Rechnungen

Quellensteuerbezug erfolgt künftig über den Kanton Thurgau
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1. April 2025

Bei den kürzlich versandten provisorischen Steuerrechnungen der direkten Bundessteuer für 2024 ist bei vielen steuerpflichtigen Personen mit Kindern der Kinderabzug irrtümlich nicht berücksichtigt worden. Die kantonale Steuerverwaltung bedauert das Versehen. Betroffene Personen erhalten eine korrigierte Rechnung.

In den provisorischen Steuerrechnungen der direkten Bundessteuer 2024 hat bei 17’235 steuerpflichtigen Personen der Kinderabzug gefehlt. Der Fehler basiert auf einer falschen technischen Konfiguration, die in Folge einer ungenügenden Testabdeckung durch die Steuerverwaltung nicht erkannt wurde. Der Fehler wurde behoben und die angepassten Steuerrechnungen sind zum Versand vorbereitetet. Die Rechnungen wurden anhand von rund 3’200 Stichproben eingehend geprüft.

Sollten die Steuerpflichtigen die provisorische Rechnung vom Februar 2025 bereits bezahlt haben, wird der zu viel bezahlte Steuerbetrag zurückerstattet. Sofern die provisorische Rechnung vom Februar 2025 noch nicht bezahlt ist, kann diese ignoriert und die korrigierte Rechnung zur Begleichung der direkten Bundessteuer 2024 verwendet werden. Die Steuerverwaltung bedauert den Fehler und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

tg.ch
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