Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft für die Totalrevision des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung verabschiedet. Dabei geht es um die Organisationsform des Sozialversicherungszentrums Thurgau, das aufgrund von geänderten bundesrechtlichen Vorgaben zu verselbständigen ist. In der externen Vernehmlassung wurde die Revision begrüsst.
Per 1. Januar 2024 ist auf Bundesebene die Revision «Modernisierung der Aufsicht» des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Kraft getreten. Diese bezweckt, die Aufsicht über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Ergänzungsleistungen (EL), die Erwerbsersatzordnung (EO) und die Familienzulagen in der Landwirtschaft zu modernisieren. Die Aufsicht wird sich stärker an den Risiken orientieren, die Governance wird verstärkt und die Informationssysteme der 1. Säule werden zweckmässig gesteuert. Der Bund gibt den Kantonen aus diesem Grund vor, ihre AHV-Ausgleichskassen und IV-Stellen bis 2029 unabhängig vom Kanton zu organisieren. Das Sozialversicherungszentrum Thurgau kann daher nicht mehr als kantonales Amt geführt werden.
Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten geprüft und schlägt vor, dass eine Sozialversicherungsanstalt Thurgau (SVA Thurgau) als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet werden soll. In dieser werden die bestehenden drei selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten kantonale Ausgleichskasse, kantonale IV-Stelle und kantonale Familienausgleichskasse vereinigt. Die gemeinsame Organisationsform erlaubt es, Synergien zu nutzen und die Administrationskosten tief zu halten. Strategisch wird die SVA Thurgau von einer Verwaltungskommission geführt werden.
In der externen Vernehmlassung wurden die Vorschläge des Regierungsrates im Grundsatz begrüsst, insbesondere die organisatorische Umstrukturierung. Angepasst wurde nach der Vernehmlassung hingegen der Name. Ursprünglich sollte die neue Organisationsform Sozialversicherungen Thurgau heissen. Dies sei irreführend, meldete das Bundesamt für Sozialversicherungen zurück. Daher wird der Name zur gängigen Bezeichnung Sozialversicherungsanstalt geändert. Zudem hat der Regierungsrat seinen Vorschlag in weiteren Punkten den bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Nach der Anpassung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung wird der Regierungsrat nachfolgend verschiedene Ordnungsbestimmungen an die geänderten Bestimmungen anzupassen haben.
tg.ch