Er leitet das Steueramt der Stadt Weinfelden: Roland Füllemann. (Bild: Stadt Weinfelden)
Das Steueramt der Stadt Weinfelden weist per Ende Jahr 2024 einen Veranlagungsstand von 73.2 % aus. Mit diesem Veranlagungsstand ist Weinfelden führend im Kanton.
Vergangenes Jahr hat das Steueramt der Stadt Weinfelden 7’566 Steuererklärungen der Jahre 2022 und 2023 für die Weinfelder und Märstetter Steuerpflichtigen veranlagt. Damit weist das Amt per Ende Jahr 2024 einen Veranlagungsstand von 73.2 % aus. Mit diesem Veranlagungsstand liegt Weinfelden vor den anderen 79 Gemeinden des Kantons Thurgau. Diese haben im Schnitt einen Veranlagungsstand von knapp 25 %. «Diese hohe Zahl an eigenen veranlagten Fällen im Jahre 2024 war nur dank weitsichtiger Ressourcenplanung und einem eingespielten Team möglich», sagt Roland Füllemann, Leiter Steueramt.
Veranlagung eigentlich keine Kernaufgabe des Steueramts
Die Kernaufgabe des Steueramtes liegt in erster Linie nicht in der Veranlagung der Steuererklärungen, sondern in administrativen Aufgaben. Dazu gehören die Führung des Steuerregisters, Anfragen rund um das Thema Steuern und den Steuererklärungen, dem Steuerbezug inklusive der Bearbeitung von Zahlungsstundungen, Steuererlasse, Betreibungen und dem Verlustscheininkasso. «Die administrative Arbeit steigt natürlich mit der Anzahl der Bevölkerung», sagt Füllemann. «Vergangenes Jahr haben wir über 5’500 Mails bearbeitet, rund 7’500 Telefonate geführt und knapp 2’700 Schalterbesuche abgewickelt.»
Unterschiedlicher Prozess bei Steuerpflichtigen mit umfangreichen Wertschriften und mit selbständiger Erwerbstätigkeit
Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden, Rentnerinnen und Rentnern werden Privatpersonen mit selbständiger Erwerbstätigkeit sowie mit vielen und umfangreichen Wertschriften durch den Kanton veranlagt. «Das macht auch Sinn», sagt Füllemann, «dafür braucht es Spezialisten, welche die wenigsten Städte und Gemeinden auf der Verwaltung haben.» Deshalb könne man Steuererklärungen dieser Personengruppen nicht schneller bearbeiten. «Da sind wir vom Kanton abhängig.»
Kantonale Steuerverwaltung informiert über tiefen Veranlagungsstand
Die kantonale Steuerverwaltung Thurgau hat Mitte Januar informiert, dass der Veranlagungsstand insgesamt tief ausfällt. Gründe sind das signifikante Bevölkerungswachstum, personelle Fluktuation, Pensionierungen erfahrener Veranlagungsexperten, die notwendige Einarbeitungsdauer der neuen Mitarbeitenden sowie die Einführung der neuen Veranlagungssoftware. Das Kantonsparlament hat Ende August 2024, 28.8 zusätzliche Stellen genehmigt – insbesondere für die Veranlagung natürlicher Personen. Ziel ist es, den Rückstand bis Ende 2026 zu beseitigen.
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