Roter Ball im Weiher bei der Feuerstelle «Tätsch» will gerettet sein. (Archivbild, David Keller)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Gewässerschutz müssen die Gemeinden einen Gewässerraum festlegen. Dafür überprüft die Stadt alle Gewässer in Weinfelden und wird teilweise private Grundstücke in der Nähe von Bächen oder Kanälen betreten müssen.

Gewässer sollen wieder naturnaher werden. Das ist schweizweit im Rahmen des Gewässerschutzes seit 2011 gesetzlich geregelt. Unter anderem müssen die Kantone und Gemeinden deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Dieser soll die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz, die Gewässernutzung und die Zugänglichkeit für den Unterhalt sicherstellen. Ausserdem dient er als Schutz vor dem Eindringen schädlicher Stoffe wie Dünge- oder Pflanzenschutzmittel.
Die Stadt Weinfelden hat die NRP Ingenieure AG beauftragt, die Gewässerräume in Weinfelden zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden ab November 2024 Begehungen sämtlicher Gewässerabschnitte erfolgen. Teilweise erfordert dies auch das Betreten von privaten Grundstücken im Bereich von Bächen oder Kanälen.
Wir danken im Voraus für Ihr Interesse und Ihr Verständnis.
Stadt Weinfelden