Die Stadt Weinfelden hat Anpassungen am Bushof geprüft, weil dieser nicht konform mit dem Behindertengleichstellungsgesetz ist. Die Ergebnisse der vertieften Abklärungen zeigen: Eine einfache Erhöhung der Bushaltekanten ist keine praktikable Lösung. Der Stadtrat hat ein Vorprojekt in Auftrag gegeben.
Im Rahmen des Projekts «Aufwertung Bahnhof Weinfelden» sollten unter anderem Anpassungen an den Bushaltekanten vorgenommen werden. Konkret schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor, dass die Kanten 22 cm hoch sein müssen, um den Ein- und Ausstieg mit dem Rollstuhl zu erleichtern. Durch die Ablehnung des Projekts durch das Stimmvolk im Oktober 2023 ist diese Restanz nach wie vor hängig. Zwischenzeitlich hat der Stadtrat die Erhöhung der Bushaltekanten nochmals vertieft mittels Testfahrten prüfen lassen. Es zeigt sich, dass eine einfache Erhöhung weiterhin als kritisch beurteilt und deshalb davon abgeraten wird. Auf dieser Basis hat der Stadtrat im Juni 2024 entschieden, ein Vorprojekt erstellen zu lassen. Die Planungen müssen die BehiG-Anforderungen berücksichtigen, den Perimeter einhalten und eine Überdachung des Bushofs optional ermöglichen.
Vorprojekt mit und ohne Überdachung
Im Vorprojekt sollen unterschiedliche Varianten vorgeschlagen werden – solche mit und solche ohne Überdachung. Diese Grundlage soll einen langfristigen und nachhaltigen Entscheid ermöglichen. «Die Bushalte-Kanten müssen wir von Gesetzes wegen anpassen und eine Verlegung der Haltekanten scheint unumgänglich. Das bringt Kosten mit sich. Wenn wir schon investieren müssen, wollen wir zumindest prüfen, ob auch eine Variante mit Überdachung Sinn machen würde, sofern Aufwand und Ertrag stimmen», sagt Stadtrat Hans Eschenmoser, verantwortlich für das Ressort Öffentliche Sicherheit.
Ergebnisse des Vorprojekts soll beste Lösung aufzeigen
Mit den Varianten wird Anfang 2025 gerechnet. Sobald diese vorliegen, wird der Stadtrat die beste Lösung evaluieren und die nächsten Schritte einleiten, um das Vorhaben zu projektieren. Anschliessend ist die Höhe der Summe ausschlaggebend, welches Gremium – Stadtrat, Parlament oder Stimmvolk – über die Umsetzung entscheidet.
Stadt Weinfelden