Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die vom Bund vorgeschlagene Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente ab. In seiner Vernehmlassungsantwort wehrt er sich insbesondere gegen eine Reduktion des Bundesbeitrages zulasten der Kantone.
Am 3. März 2024 haben Volk und Stände die Initiative für eine 13. AHV-Altersrente angenommen. Die Volksinitiative verlangt, dass die 13. Altersrente spätestens auf den 1. Januar 2026 umgesetzt wird. Vorgesehen sind zwei separate Vorlagen, eine für die Umsetzung und eine für die Finanzierung. Der Entwurf für die Umsetzung sieht vor, die 13. AHV-Altersrente einmal jährlich auszubezahlen. Für die Finanzierung werden in der Vernehmlassung verschiedene Varianten unterbreitet. Um den Anteil der AHV an den Ausgaben zu finanzieren, werden zwei Möglichkeiten vorgeschlagen: erstens eine Erhöhung der Beitragssätze um 0.8 Prozentpunkte und zweitens eine Kombination von einer Erhöhung der Beitragssätze um 0.5 Prozentpunkte und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte. Der Bundesbeitrag soll von heute 20.2 Prozent bis zum Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform auf 18.7 Prozent der Ausgaben der AHV gesenkt werden. Das heisst, dass der Anteil des Bundes an den Ausgaben für die 13. Altersrente nicht vom Bund übernommen wird. Für diesen Teil wird vorgeschlagen, entweder keine Finanzierung vorzusehen, was bedeuten würde, dass die AHV diese Ausgaben aus ihrem Vermögen tragen müsste. Oder den Anteil durch die gleiche Einnahmequelle wie den Anteil der AHV zu finanzieren.
Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern schreibt, wehrt er sich in insbesondere gegen eine Reduktion des Bundesbeitrages zulasten der Kantone. Die Verlagerung der Kosten von bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen hin zu den Kantonen widerspreche der föderalistischen Aufgabenteilung und dem Gebot der finanzpolitischen Kongruenz. Vielmehr sei die Finanzierung über die Mehrwertsteuer sachgerecht.
Weiter schreibt er, es sei keine einfachere und kostengünstigere Variante ersichtlich, die gleichzeitig den Willen des Souveräns umsetzen würde. Allerdings sei zu beachten, dass die Umsetzung nicht ohne Weiteres über die schon vorhandenen Auszahlungssysteme abgewickelt werden könne. Die dafür vorzunehmenden Anpassungen könnten nur mit genügender Vorlaufzeit implementiert werden und zögen zusätzliche Kosten für die Ausgleichkassen nach sich.
tg.ch