Nachwuchsprogramm in der Pflege wird ausgeweitet

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Programm Nachwuchsförderung Pflege als TG Förderprogramm Pflege HF und FH 22plus ausgeweitet und für die Bildungslehrgänge 2024 und 2025 verlängert. Damit setzt der Regierungsrat die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege um.

Für die Umsetzung der Pflegeinitiative, die das Schweizer Stimmvolk am 28. November 2021 angenommen hat, war ein umfassendes kantonales Konzept vorgesehen. Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 hat der Regierungsrat die Handlungsfelder «attraktive und nachhaltige Arbeitsbedingungen» und «attraktive und nachhaltige Pflegeberufe» aufgrund der Finanzstrategie 2024–2030 allerdings zurückstellen müssen. Die Arbeiten fokussieren seither auf Massnahmen zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege.

Im März 2012 hat der Regierungsrat das Förderprogramm Pflege HF 25plus beschlossen und dieses Programm in der Folge zweimal verlängert. Das Ziel ist es, die Rekrutierungsquote für die Ausbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern auf Tertiärstufe zu erhöhen. Das Projekt betrifft ausschliesslich Studierende des Bildungslehrgangs Pflege HF, die älter sind als 25 Jahre oder jüngere Studierende, die nachweislich Unterstützungsverpflichtungen haben.

Die Rekrutierungsquote über das Projekt HF 25plus und der durchschnittliche Kantonsbeitrag zeigten nach einer Anlaufphase ab 2015 konstante Werte mit 11 bis 18 Studierenden je Bildungslehrgang und durchschnittlichen Beiträgen zwischen 11’300 und 12’100 Franken pro Jahr, nachdem die Beiträge auf maximal 20’000 Franken pro Jahr limitiert wurden. Im Jahr 2023 sank der ausbezahlte Gesamtbetrag um 32 %. Das erklärt sich mit dem deutlichen Anstieg der Ausbildungslöhne, daraus ergeben sich tiefere ergänzende Beiträge aus dem Förderprogramm. Der Trend zu höheren Ausbildungslöhnen wird anhalten.

Daher hat der Regierungsrat beschlossen, im Sinne der Umsetzung des Bundesgesetzes das Nachwuchsförderprogramm als TG Förderprogramm Pflege HF und FH 22plus auf die berechtigten Personen mit nachgewiesenen Unterstützungspflichten oder Vollendung des 22. Altersjahres auszuweiten und für die Bildungslehrgänge 2024 und 2025 weiterzuführen. Aufgrund der deutlich höheren Belastung der Betriebe durch die höheren Ausbildungslöhne soll die Beteiligung des Kantons an den Förderbeiträgen zudem angepasst werden. Zudem hat der Regierungsrat das Programm für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger genehmigt. Voraussetzung für eine Förderung ist einzig, dass die Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger der Pflege auf Tertiärstufe ihren Wohnsitz im Kanton Thurgau haben und eine Aufnahme der Tätigkeit im Kanton Thurgau beabsichtigen.

Der Regierungsrat rechnet insgesamt mit steigenden Kosten. Während die Netto-Beitragssumme des Kantons im Jahr 2023 286’797 Franken betrug, dürfte diese gemäss Berechnungen bis ins Jahr 2026 auf 1.2 Millionen Franken steigen. 

tg.ch
Bild: KI

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