Regierungsrat verabschiedet Botschaft zum Steuergesetz

Gesamtsteuerfüsse sind in fast der Hälfte der Gemeinden tiefer

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern verabschiedet. Künftig soll die Mitwirkungsentschädigung der Gemeinden nicht mehr pauschal, sondern anhand der durchschnittlichen Kosten erfolgen. Zudem soll ein Anreiz gesetzt werden, dass Gemeinden eine grössere Anzahl Veranlagungen selber vornehmen. Das erhöht die Kompetenz der Gemeindesteuerämter und entlastet die kantonale Steuerverwaltung.

Die Organisation des Steuerwesens im Kanton Thurgau orientiert sich an einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Arbeitsteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung für die Veranlagung natürlicher und juristischer Personen sowie den Steuerbezug der Grundstückgewinnsteuer, der Liegenschaftensteuer, der Staats- und Gemeindesteuern juristischer Personen, der direkten Bundessteuer und der Steuerbussen sowie für die Quellensteuererhebung. Die Gemeinden stehen in der Führung des Steuerregisters, der Unterstützung im Veranlagungsverfahren sowie den Steuerbezug der Staats- und Gemeindesteuern natürlicher Personen in der Pflicht. Für die Kerntätigkeiten der Gemeindesteuerämter wird eine Mitwirkungsentschädigung ausgerichtet. Die selbständige Veranlagungstätigkeit wird separat mit einer Veranlagungsentschädigung vergütet.

Diese Entschädigungsregelung will der Regierungsrat anpassen und hat zuhanden des Grossen Rates eine Botschaft verabschiedet. Die geltende Regelung der Entschädigungen für die Registerführung, die Unterstützung im Veranlagungsverfahren und den Steuerbezug natürlicher Personen ist nach dem Giesskannenprinzip ausgestaltet. Um die kommunalen Steuerämter künftig zu einem stärkeren Engagement im Veranlagungsbereich zu animieren, sollen die Entschädigungsansätze signifikant angehoben werden. Im Weiteren soll die Stellung der Gemeinden gestärkt werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sich für die entschädigungspflichtigen Tätigkeiten mit anderen Gemeinden zusammenzuschliessen, um Synergieeffekte zu erzielen. Dies soll ebenfalls finanziell gefördert werden.

Von der Gesetzesänderung erhofft sich der Regierungsrat eine Stärkung der Gemeindesteuerämter und zudem soll dem tiefen Veranlagungsstand entgegengewirkt werden, indem die Gemeinden mit höheren Entschädigungsansätzen zu einer verstärkten und dauerhaften Mitwirkung bei der Veranlagungstätigkeit animiert werden. 

02_Botschaft_Steuergesetz_Entschaedigungsregelung.pdf [pdf, 2.5 MB]

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