Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energien und Kommunikation schreibt, hätte eine weitere Senkung der Gebühren weitreichende und schwer vorhersehbare Folgen.
In Bezug auf die Volksinitiative «200 Franken sind genug (SRG-Initiative)» schlägt der Bundesrat eine Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung vor. Diese Revision sieht vor, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte von heute 335 Franken schrittweise auf 300 Franken zu senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht zu befreien.
Der Regierungsrat lehnt sowohl die SRG-Initiative als auch den Vorschlag des Bundesrates ab, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sei für die öffentliche Meinungsbildung in der Schweiz unverzichtbar. Sie garantiere für die politische und zivil-gesellschaftliche Diskussion für viele Fachgebiete und Bevölkerungsgruppen eine nicht substituierbare Informations- und Diskussionsplattform. Eine staatliche Mitfinanzierung sei damit zweifelsfrei gerechtfertigt und gefordert. «Sie muss so ausgestaltet sein, dass die SRG die schweizweite Informations- und Diskussionsfunktion weiterhin wahrnehmen kann», schreibt der Regierungsrat.
Die weitere Kürzung der Gebühren auf 300 Franken hätte weitreichende und schwer vorhersehbare Folgen. Es wäre zu befürchten, dass die SRG ihr Angebot in der Berichterstattung weiter reduzieren müsste, was auch für die Ostschweiz und den Kanton Thurgau negative Folgen hätte, falls der Umfang des Regionaljournals Ostschweiz gekürzt würde. Vielmehr solle sich der Bundesrat entschieden für ein öffentliches Radio und Fernsehen einsetzen, die ihre Aufräge ernsthaft wahrnehmen können, schreibt der Regierungsrat.
46_2024_Missiv_Teilrevision_der_Radio__und_Fernsehverordnung.pdf [pdf, 553 KB]
tg.ch
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