Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beurteilt den Vorschlag für den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029 kritisch. In seiner Vernehmlassungsantwort fordert er den Bund auf, die Sparvorgabe nochmals zu prüfen.
Laut Landwirtschaftsgesetz werden die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik in Form von Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss für höchstens vier Jahre bewilligt. Der Bundesrat beantragt für den Zeitraum 2026–2029 wiederum drei Zahlungsrahmen mit einer Gesamtsumme von 13.7 Milliarden Franken. Diese Summe liegt 2.5 Prozent unter derjenigen des geltenden Bundesbeschlusses für die Jahre 2022–2025.
Der Regierungsrat sieht diese Kürzung kritisch. Die Anforderungen an die Landwirtschaft stiegen deutlich, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Zudem zeige die aktuelle Weltlage überdeutlich, dass auch die Schweiz vermehrt in die Versorgungssicherheit und den Selbstversorgungsgrad investieren müsse. Daher fordert der Regierungsrat vom Bund, die generelle Sparvorgabe von -2 Prozent und die negative Zielwachstumsrate von -0.1 Prozent pro Jahr nochmals zu überprüfen.
Wie der Regierungsrat schreibt, kämen auf die Landwirtschaft zusätzliche Aufgaben zu. So habe das Bundesamt für Landwirtschaft die Strategie Strukturverbesserung 2030 ausgearbeitet, die signifikante Mehrausgaben vorsehe, die von den Kantonen mitfinanziert werden müsse. Die Bundesämter für Landwirtschaft, für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie für Umwelt hätten zudem die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, die ebenfalls zu Mehraufwand führe. «Die Anpassung an den Klimawandel wird die landwirtschaftliche Praxis sehr stark fordern. Anbausysteme müssen überdacht und neue Pflanzensorten entwickelt werden. Das landwirtschaftliche Beitragswesen muss administrativ vereinfacht und den sich vom Klimawandel diktierten veränderten Realitäten im Pflanzenbau und in der Tierhaltung angepasst werden», schreibt der Regierungsrat.
Weiter weist der Regierungsrat auf die Notwendigkeit einer hohen Inlandproduktion hin. Wie die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre gezeigt hätten, könne die Versorgungssicherheit nur ungenügend über den Weltmarkt geregelt werden. Der Klimawandel führt global und in der Schweiz zu stärker schwankenden Ernten. Um dem Ziel der Versorgungssicherheit dennoch gerecht zu werden, ist es aus Sicht des Regierungsrates notwendig, mehr in die Produktionsbereitschaft und in die Vorratshaltung zu investieren. Schliesslich müsse auch die Finanzierung von Massnahmen, die der Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft und den Zielen des Landschaftskonzepts Schweiz dienen, gewährleistet werden. «Die direkte oder indirekte Reduktion von Mitteln zur Biodiversitätsförderung ist in Anbetracht der Biodiversitätskrise das falsche Signal», schreibt der Regierungsrat.
tg.ch
Foto: David Keller