Breites Kandidatenfeld für Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden

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Nebst der eidgenössischen Abstimmung finden am 3. März 2024 auch die Gesamterneuerungswahlen der Bezirksbehörden statt. Die Eingabefrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist gestern Montagabend, 8. Januar 2024, abgelaufen. Die Wahlen erfolgen für die Amtsdauer 2024 bis 2028.

In den Bezirken werden am 3. März 2024 die Präsidien, Berufsrichterinnen und Berufsrichter, nebenamtlichen Mitglieder sowie Ersatzmitglieder der fünf Bezirksgerichte gewählt. Ausserdem bestimmen die Wählerinnen und Wähler die Friedensrichterinnen und Friedensrichter.

Für alle zu besetzenden Funktionen sind Wahlvorschläge eingereicht worden. Bei mehreren Wahlgeschäften sind mehr Wahlvorschläge eingegangen, als Mandate zu vergeben sind. Alle fristgerecht vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten werden auf der Namenliste aufgeführt, die den Wahlunterlagen beigelegt wird. Es können auch Personen gewählt werden, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.

Liste mit den Wahlvorschlägen für die Bezirksgerichte und für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter [pdf, 58 KB].

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