Regierungsrat fordert die Mitfinanzierung der Taktverdichtung im ÖV

Regierungsrat fordert die Mitfinanzierung der Taktverdichtung im ÖV postauto wyfelder amlikon

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz die Verordnungsänderungen zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs. Er schlägt aber auch Anpassungen vor.

Mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes bezweckt der Bund klarere Verantwortlichkeiten und effizientere Verfahren im regionalen Personenverkehr (RPV). Um die Vorgaben auf Verordnungsstufe zu präzisieren, ist eine Totalrevision der Verordnung über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs vorgesehen. Neu trägt sie den Titel «Verordnung über die Abgeltung und Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr». Zudem sind auch Anpassungen der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur, der Verordnung über die Personenbeförderung und die Aufhebung der Verordnung des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen vorgesehen. Daneben sollen weitere Verordnungen aufgrund von neuen Verweisen und Aktualisierungen angepasst werden.

Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Änderungen. In seiner Vernehmlassungsantwort ans UVEK schlägt er aber auch Anpassungen vor. So fordert er, dass der Bund eine Taktverdichtung bei genügender Frequenz auch mitfinanzieren soll, wenn sie nicht aus Kapazitätsgründen notwendig ist. Zudem hält es der Regierungsrat für angezeigt, dass künftig nur noch die Wirtschaftlichkeit (und nicht mehr die Mindestnachfrage) für die Definition des Überangebotes massgebend ist. Falls die Nachfrage weiterhin ein Kriterium für die Definition des Überangebotes sein solle, müssten für die Bahn- und Buslinien unterschiedliche Mindestnachfragewerte definiert werden.

tg.ch
Foto: WYFELDER – lokal informiert

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